Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.205
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
••
SPO
Innsbruck
Da Lehrlinge vom Geltungsbereich des lnnsbrucker-Gemeindevertragsbedienstetengesetz (1VBG) ausgenommen sind, braucht es auch im Sinne der Fairness ein eigenes, einheitliches Gehaltsschema. So soll jeder Ausbildung, ungeachtet des konkreten Lehrberufs, die gleiche finanzielle Vergütung zukommen. Erst durch ein einheitliches Lehrlingsschema - das der Gemeinderat selbst festlegen kann - können auch volljährige Lehrlinge entsprechend berücksichtigt werden. Da es sich um ein eigenes Schema handeln soll, braucht es auch eine Wertsicherung, welche sich an den Lohnabschlüssen orientiert.
Auf der organisatorischen Ebene ist regelmäßig zu prüfen, ob das Ausbildungsangebot den
Anforderungen entspricht. Eine Übernahme von gut ausgebildeten Fachkräften muss jedenfalls das Ziel eines solchen Konzepts sein. So die Bereitschaft besteht, soll die Ausbildungsform
Lehre mit Matura proaktiv unterstützt werden, ohne aber eine solche als Voraussetzung für
eine Ausbildung zu sehen. Als weltoffene Stadt gilt es, die bestehenden Städtepartnerschaften
für Lehrlingsaustausch proaktiv zu nutzen.
Als Anreiz, bereits in der Ausbildung mit vollem Einsatz für unsere Stadt dabei zu sein, soll es
auch ein Prämiensystem für entsprechende Leistungen implementiert werden.
Selbstverständlich sollte sein, auch Menschen mit Beeinträchtigungen gezielt für eine Ausbildung in Innsbruck zu gewinnen.
Schließlich braucht es auch ein klares Bekenntnis, in die städtische Kommunikation das Gewinnen von jungen Menschen für eine gute Ausbildung aufzunehmen. Dabei sollen zielgruppenspezifische Kommunikationskanäle berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollen die Leistungen der städtischen Lehrlinge zeigen, dass es unserer Stadt ernst ist, die Fachkräfte von morgen auszubilden.
Bedeckungsvorschlag:
Die Erarbeitung des Maßnahmenpakets soll im Rahmen des Amtsbetriebes erfolgen und verursacht somit keine zusätzlichen Kosten. Für die vorgeschlagenen Maßnahmen sind jeweils
budgetäre Bedeckungen sowie gegebenenfalls Nachtragskredite vorzusehen, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen sind.
~------------~~===.:::~
-
- = r:_~~=~---~-~~-~~~~:--==--~
GR Mag. Benjamin Plach, SPÖ
------·~