Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf

- S.163

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zur Kommunalsteuerbemessungsgrundlage gehören (§ 5 Abs. 2
KommStG) und empfahl, die Bemessungsgrundlage im Rahmen der
Jahressteuererklärung zu berichtigen.
Laut Stellungnahme der Gesellschaft sei dies in der Zwischenzeit geschehen.
10.8 Zulagenwesen
Zulagenvielfalt

Die OSVI gewährt ihren Bediensteten eine Reihe von Zulagen, welche
teilweise auch nebeneinander bezogen werden. Zum Prüfungszeitpunkt stand gut die Hälfte aller Mitarbeiter (rd. 56 %) im Genuss einer
oder mehrerer Zulagen. Maßgebliche Zulagen sind die Erschwernisund Gefahrenzulage sowie diverse Funktions- und Mehrleistungszulagen.

Gefahren- und
Erschwerniszulage

Laut Betriebsvereinbarung (vom 01.12.2004) richtet sich der Anspruch
auf eine allfällige Schmutz- bzw. Gefahren- und Erschwerniszulage
nach der Definition des GehG 1956. Nachdem hier nur allgemeine
Aussagen getroffen werden und nähere Modalitäten der Anspruchsberechtigung fehlen, hat die OSVI jene Tätigkeiten, welche einen Anspruch auf diese Zulagen begründen sollen, katalogisiert. Die Abgeltung erfolgt je nach der Art der Tätigkeit mit einem bestimmten Prozentsatz vom jeweiligen Grundstundenlohn des Anspruchsberechtigten.

Zulagenpauschalierung

Mit Jahresbeginn 2014 kam es für die vier Eismeister zu einer Zulagenpauschalierung, wobei diese Pauschale 14 mal jährlich gewährt
wird. Eine stundenmäßige Abgeltung wird seither nur mehr im Technikbereich (Instandhaltungsgruppe) sowie für bestimmte auf der Bobbahn
tätige Bedienstete (i.d.R. für die Bedienung des Zielcomputers) praktiziert.

Resümee

Nach Meinung der Kontrollabteilung ist eine vom jeweiligen Stundenlohn des Bediensteten abhängige Bemessung der Erschwernisund/oder Gefahrenzulage insofern problematisch, weil Bedienstete u.U.
für die Verrichtung der gleichen Tätigkeiten eine unterschiedlich hohe
Zulage beziehen. Die Kontrollabteilung empfahl im Sinne der Gleichbehandlung die derzeitige Form der Abgeltung zu überdenken und gegebenenfalls zu vereinheitlichen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde angekündigt, dass die
Geschäftsführung beabsichtige, in Verhandlungen mit dem Betriebsrat
eine Veränderung bei den Gefahren- und Erschwerniszulagen umzusetzen, da die Administration und Kontrolle sehr aufwändig sei und in
keiner vernünftigen Relation zu den auszuzahlenden Beträgen stehe.

Funktionsabhängige
Zulagen

Daneben erhalten OSVI-Bedienstete auch verschiedene funktionsabhängige Zulagen, so z.B. für die Funktion eines Teamleiters, eines Materialverwalters, einer Restaurantleiterin oder für die Absolvierung eines Eismeisterdiplomlehrganges u.a.m. Außerdem wurden OSVIMitarbeitern im Prüfungszeitraum auch fallweise Prämien gewährt.

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12143/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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