Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.26

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7. Entgelte
Die Mitglieder des Finanzbeirates erfüllen ihre Aufgaben ehrenamtich und unentgeltlich. Vergütungen für Aufwendungen, die über den Ersatz von nachgewiesenen Kosten und Auslagen hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Regelung und vorhergehenden Vereinbarung.

8. Änderungen und Inkrafttreten
Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Beschlussfassung des Gemeinderates.
Diese Geschäftsordnung des Finanzbeirates tritt mit Ablauf des 10.10.2024 in Kraft. Die vorausgehende Geschäftsordnung des Finanzbeirates vom 28.11.2018 (Zl. IV-810/2018) tritt mit Ablauf
des 10.10.2024 außer Kraft.

Für die Stadt Innsbruck
In Vollziehung des Gemeinderatsbeschlusses vom 10.10.2024, Zl. MagIbk/79582/HC-FM/2:
Innsbruck, am 10.10.2024

…………………………………………
Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc
Bürgermeister

……………………………….
Mitglied des Gemeinderates

…………………………………
Mitglied des Gemeinderates

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