Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.39
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Nach erfolgter Antragsprüfung und Anerkennung, als im Sinne dieser Richtlinie berechtigte
wohnungswerbende Person für die Vormerkung und die Vergabe einer Wohnung mit städtischem Besiedelungsrecht, wird ein Innsbrucker Wohn-Ticket ausgestellt.
Die jeweilige Innsbrucker Wohn-Ticket-Nummer gilt im gesamten Vormerk- und Vergabeprozess als persönliche Identifizierungsnummer und ist ausnahmslos bei jeder persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Anfrage zusammen mit dem Geburtsdatum der wohnungswerbenden Personen zu nennen.
Ein Vorsorgeansuchen ist nicht möglich. Es ist jederzeit mit einem Angebot zur Wohnversorgung zu rechnen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein aktiver Antrag zur Vormerkung
und Vergabe einer Wohnung mit Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck einmalig und für
längstens sechs Monate ruhend gestellt werden (bspw. bei einem bevorstehenden Rehabilitationsaufenthalt).
II.1.3 DAUER DER VORMERKUNG UND GÜLTIGKEIT DES INNSBRUCKER
WOHN-TICKETS
Die Vormerkung erfolgt für die Dauer eines Jahres und ist unaufgefordert vor Ablauf dieser
Frist (unter Vorlage der notwendigen Unterlagen) zu erneuern.
Jegliche Änderungen der Verhältnisse während der Vormerkung (finanzielle, familiäre, evtl.
Wohnsitzummeldung, etc.) sind ausnahmslos binnen einer Frist von vier Wochen unaufgefordert und schriftlich dem Referat Wohnungsvergabe bekannt zu geben.
Wird die Vormerkung nicht zeitgerecht erneuert oder Änderungen nicht fristgerecht bekanntgegeben, wird der Antrag geschlossen und die Gültigkeit des Innsbrucker Wohn-Tickets erlischt. Eine neuerliche Antragsstellung ist frühestens nach einer Sperrfrist von einem Jahr
möglich.
II.2 VERGABE VON WOHNUNGEN MIT BESIEDELUNGSRECHT
DER STADT INNSBRUCK
II.2.1 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Die Vergabe einer Wohnung mit Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck setzt voraus, dass ein
gültiges Innsbrucker Wohn-Ticket vorliegt und die wohnungswerbenden Personen auf der Vormerk- und Vergabereihung vorgemerkt sind.
Bei gültigem Innsbrucker Wohn-Ticket kann jederzeit mit einem Wohnungsangebot gerechnet
werden.
Das Referat Wohnungsvergabe vergibt Wohnungen mit städtischem Besiedelungsrecht nach
einem Punktesystem (siehe Anhang I), das die im Antragsverfahren festgelegte persönliche
Situation der wohnungswerbenden Personen und zudem insbesondere die Dringlichkeit und
die Wartezeit berücksichtigt. Bei der Vergabe der Wohnungen entscheidet in der Regel die
höchste Punktezahl. Bei gleicher Punkteanzahl ist das Antragsdatum entscheidend.
Die Vergabe orientiert sich allerdings auch maßgeblich an den objektiven Bedürfnissen (bspw.
nachweislich medizinisch notwendige Wohnungsausstattung) und an der finanziellen Belastbarkeit der wohnungswerbenden Personen. D.h., dass zum Zweck einer sozial ausgewogenen
Besiedelung in erforderlichem Ausmaß von der Reihung abgewichen werden und somit das
Kriterium der finanziellen Belastbarkeit vorrangig bei der Vergabe der Wohnungen behandelt
werden kann.
Vormerk- und Vergaberichtlinie für Wohnungen mit Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck
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