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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.59

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Das Areal hatte eine Fläche von ca. 16.223 m² und wurde im Norden
durch die Wiesengasse, im Süden durch den der Autobahn
vorgelagerten Paschbergweg und westlich und östlich durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Auch das gegenständliche Areal wurde
noch landwirtschaftlich genutzt.
Auf der gegenständlichen Fläche sollte ein Football Zentrum für den
Trainings- und Spielbetrieb (nur für den Nachwuchs) errichtet werden.
Das Footballfeld hat eine Spielfeldgröße von 134,7 m x 73,8 m (9.940
m²) und entsprach der Größe eines typischen College Spielfeldes. Der
Ballfangzaun wies eine Höhe von 12 m auf.
Zudem werden eine überdachte Tribüne (113 m x 6 m) für 1.000
Personen und ein Gebäude benötigt, in dem Räume für Administration
(Büros, Lagerräume, Besprechungsräume), eine Cheerleaderhalle (16 m
x 16 m und mit einer Höhe zwischen 5,50 bis 6,00 m), welche allenfalls
auch für Fremdnutzung zugänglich ist, Umkleideräume, ein Kraftraum
und eventuell ein Vereinscafe untergebracht werden sollten.
Die Erschließung für notwendige Lieferfahrten und Mannschaftsbusse
erfolgte über die Wiesengasse (nur für Berechtigte). Die Zufahrt für den
Trainings- und Spielbetrieb sollte über die Stadionstraße nur bis östlich
des Tivoli Stadions erfolgen.
Innsbrucker
Gestaltungsbeirat

Da die IIG KG auf dem obgenannten Areal das neue Football Zentrum zu
errichten beabsichtigte, hat sie beim Innsbrucker Gestaltungsbeirat um
die Bekanntgabe von Randbedingungen und Zielsetzungen für einen
Städtebau- und Architekturwettbewerb sowie um die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen angesucht.
Der IGB hatte nach Durchführung eines Lokalaugenscheines die
Freigabe der formulierten Randbedingungen und Zielsetzungen für das
Wettbewerbsverfahren befürwortet.

Ausschuss für
Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte

Auch der gemeinderätliche Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte nahm in seiner Sitzung vom 27.06.2013 das
gegenständliche Projekt Football Zentrum Tivoli zustimmend zur
Kenntnis. Zudem sprach er seine Wohlmeinung für die Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes, des Flächenwidmungsplanes und
allenfalls für die Erstellung eines Bebauungsplanes auf der Basis eines
aus einem Städtebau- und Architekturwettbewerb hervorgegangenen,
qualitätsvollen
Projektes
gemäß
den
stadt-,
grünund
verkehrsplanerischen Zielsetzungen und Randbedingungen lt.
Textvorlage des städtischen Amtes für Stadtplanung der MA III aus. Es
war beabsichtigt, einen EU-weit offenen Architekturwettbewerb
durchzuführen.
2.2 Kostenschätzungen

Grobkostenschätzung
Auf der Grundlage eines mit dem künftigen Nutzer erarbeiteten Flächen(Stand September 2014) und Raumprogrammes wurden Grobkostenschätzungen für verschie-

dene (Ausbau-)Modifikationen erstellt.

Zl. MagIbk/62947/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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