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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.63

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Zudem wurde entsprechend dem Grunderwerbsteuerbescheid vom
26.06.2012 an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und
Glücksspiel eine festgesetzte Grunderwerbsteuer von 3,50 % der
Gegenleistung angewiesen.
Überdies hat die Stadt Innsbruck eine Eintragungsgebühr (1,10 %) laut
Zahlungsaufforderung vom 05.10.2012 an das Bezirksgericht Innsbruck
überwiesen.
Flächenkorrektur gemäß Unter Zugrundelegung der Vermessungsurkunde vom 05.06.2012 der
Vermessungsurkunde
Stadtgemeinde Innsbruck hat sich eine Flächenkorrektur von gesamt

57 m² ergeben. Das vertraglich festgeschriebene Flächenausmaß für die
kaufgegenständlichen Grundstücke hatte sich dadurch auf insgesamt
16.280 m² erhöht.
Zufolge des beidseitig unterfertigten Nachtrages zum Kaufvertrag vom
30.03.2012, datiert am 25.07.2012 bzw. 07.08.2012, ergab sich sohin für
den berichtigten Flächenzuwachs eine finanzielle Aufzahlung. Diesen
zusätzlichen Kaufpreis hat die anordnungsberechtige Dienststelle dem
Verkäufer am 25.10.2012 ausbezahlt.
Überdies wurde für diesen Rechtsvorgang gemäß den Bestimmungen
des Grunderwerbsteuergesetzes (GrESt) eine ergänzende Grunderwerbsteuer fällig.
Grundstücke südlich des Abschließend merkte die Kontrollabteilung an, dass die MA I und die
Sport- u. FreizeitMA IV zur Sicherung der restlichen Grundstücke südlich des Sport- und
bereiches „Tivoli-Neu“
Freizeitbereiches „Tivoli-Neu“ mit den restlichen Grundeigentümern, allen

voran mit den Eigentümern B und D, bereits Gespräche geführt hatte. Hier
waren umfängliche Grundstücksarrondierungen städtischer Flächen
geplant.
Eigentümer B war grundsätzlich an einem Abschluss eines langfristigen
Bestandvertrages mit einem 80-jährigen Kündigungsverzicht und
Eigentümer D an einem Tauschgeschäft interessiert.
3.2 Wohnbau und Footballzentrum
Maßgebliche Grundstückstransaktionen
im Jahr 2015

Im nachfolgenden legte die Kontrollabteilung aus ihrer Sicht die
maßgeblichen Grundstückstransaktionen (Options-, Tausch- und
Kaufverträge), die in unmittelbarer bzw. teilweise auch in mittelbarer
Verbindung mit der Errichtung des neuen American Football Zentrums in
der Wiesengasse 58 erforderlich waren, in konzentrierter Form dar.
Zur Errichtung des prüfungsgegenständlichen Projektes American
Football Zentrum im Bereich Tivoli-Süd war nach Auffassung der IIG KG
gemäß deren Bericht vom 14.10.2015 der Erwerb mehrerer
Liegenschaften mittels Kauf bzw. Tausch wesentlich.
Im Jahr 2015 haben die IIG KG und IISG im Rahmen von
Grundstücksakquisition mehrere Kauf- und Tauschoptionen zum Erwerb
von zahlreichen Grundstücken abgeschlossen.

Zl. MagIbk/62947/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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