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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.65

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Gemäß der Präambel der betreffenden Vereinbarung war geplant, dass
in Zusammenarbeit zwischen der IISG und der N.N. GmbH A unter
Berücksichtigung der Vorgaben der Stadt Innsbruck jene Grundlagen
(z.B. Umwidmung) geschaffen werden, diese Liegenschaft einer
gesamthaften Entwicklung bzw. Wohnbebauung zuzuführen.
Auf Basis eines von der N.N. GmbH A durchzuführenden Wettbewerbs
(städtebaulicher bzw. Architekturwettbewerb) sollten Wohnungen
errichtet werden. Auf dieser Grundlage sollte dieses Grundstück sodann
entsprechend geteilt werden und jene Grundstücksflächen in das
Eigentum der IISG (bzw. der Stadt Innsbruck oder IIG KG) übertragen
werden, welche für die Errichtung von 50 % der Wohnungen (berechnet
nach der Nutzfläche) notwendig waren. Die N.N. GmbH A räumte dazu
der IISG das obgenannte Optionsrecht zum Erwerb dieser
Grundstücksflächen ein.
Die IISG bzw. Optionsberechtigte war gemäß den Bestimmungen dieser
Optionsvereinbarung nur unter der Bedingung berechtigt, die Option
auszuüben, wenn eine Wohlmeinung des Bauausschusses der Stadt
Innsbruck in Bezug auf die projektierte Bebauung (BMD ca. 3,3 bis 3,5
bzw. mindestens 8.000 m² Wohnnutzfläche) vorlag.
Vereinbarung vom
Mit besagter Vereinbarung abgeschlossen zwischen der IISG und der
18.09.2015;
N.N. GmbH B sowie der N.N. GmbH A, unterfertigt am 18.09.2015, hat
abgeschlossen zwischen die IISG gemäß vorgenannten Optionsvertrag vom 12.03.2015 (IISG –
IISG, N.N. GmbH A
N.N. GmbH A) die ihr daraus zustehende (Kauf-)Option unentgeltlich auf
und N.N. GmbH B die N.N. GmbH B übertragen.
Empfehlung

Die N.N. GmbH B hat am 30.11.2015 gegenüber der N.N. GmbH A die
Annahme der ihr übertragenen (Kauf-)Option betreffend dem Grundstück
1568 KG Wilten laut Vereinbarung vom 18.09.2015 erklärt.

Zudem wurde von den Vertragsparteien vertraglich vereinbart, dass die
N.N. GmbH B einen pauschalen Betrag in Höhe von € 10.000,00 zzgl.
20 % Umsatzsteuer binnen 14 Tagen nach Unterfertigung der Vereinbarung (18.09.2015) für den im Zusammenhang mit der zugrundeliegenden Optionsvereinbarung von der IISG getätigten Aufwand auf das
Konto der IISG zu bezahlen hat. Die Übertragung dieser Option erfolgte
indes unentgeltlich.
Im Zuge einer Nachprüfung dieser Vertragsklausel stellte die
Kontrollabteilung hierbei fest, dass der festgesetzte Pauschalbetrag von
brutto € 12.000,00 durch die N.N. GmbH B im Laufe der Prüfung
überwiesen wurde. Auf diesbezügliche Nachfrage der Kontrollabteilung
hat die IISG eine Überweisungsbestätigung sowie den Nachweis des
Zahlungseinganges (mit Wertstellung 17.11.2023) mit der Zahlungsreferenz Optionsentgelt Klosteranger 1639 auf dem Bankkonto der IISG
übermittelt.
Aufgrund des aufgezeigten Sachverhaltes – zeitlich verspätete Anweisung des vereinbarten Pauschalentgeltes in Höhe von brutto € 12.000,00
– empfahl die Kontrollabteilung für die Zukunft in höherem Maße
Achtsamkeit auf die Einhaltung von vertraglichen Vereinbarungen,
insbesondere solche zu Gunsten der IISG (bzw. der Stadt Innsbruck), zu
legen.

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Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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