Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.69
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Tauschvertrag vom
Mit Tauschvertrag vom 29.12.2015 erwarb die Stadtgemeinde Innsbruck
29.12.2015;
die im Alleineigentum des Eigentümers D gehörenden Liegenschaft,
abgeschlossen zwischen bestehend aus dem Gst. 1680 vorgetragen in EZ 1435 KG Pradl, mit einer
Stadt Innsbruck und
tatsächlichen Fläche von 4.314 m².
Eigentümer D
Im Vergleich dazu hat der Eigentümer D das gemäß der
Vermessungsurkunde der N.N. GmbH C neu gebildete Gst. 579/5 KG
Amras im Ausmaß von 4.633 m² von der Stadtgemeinde Innsbruck im
Tauschwege erworben.
Die Vertragsparteien erklärten ausdrücklich, dass hinsichtlich der
Tauschobjekte Wertgleichheit besteht und wechselseitig keine
Aufzahlungen zu leisten seien bzw. gefordert werden könnten.
Vertragliche
Die Stadt Innsbruck hat sich schriftlich verpflichtet, sämtliche Kosten zu
Verpflichtungen aus dem tragen. Allen voran die mit der Erstellung dieses Vertrages, der Einholung
Tauschvertrag vom
der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und der grundbücher29.12.2015
lichen Durchführung dieses Rechtsgeschäftes verbundenen Kosten,
insbesondere die zur Vorschreibung gelangende Grunderwerbsteuer, die
grundbücherliche Eintragungsgebühr sowie die Kosten der Beglaubigungen.
Basierend auf den von den städtischen Fachdienststellen (Amt für
Immobilien, Wirtschaft und Tourismus und dem Referat Haushaltswesen
und Controlling) zur Verfügung gestellten Unterlagen hat die Stadt
Innsbruck Aufwendungen von insgesamt € 61.179,80 verausgabt.
3.2.4 Dienstbarkeitsvertrag
Dienstbarkeit des
Bauverbotes
Die Stadt Innsbruck hat mit der IIG KG als künftige Bauherrin einen
Dienstbarkeitsvertrag, datiert mit 05.12.2017 bzw. 12.12.2017, abgeschlossen.
Zur Absicherung der Zielsetzungen des vom Gemeinderat genehmigten
Flächenwidmungsplanes räumte die IIG KG zugunsten der Stadt
Innsbruck die Dienstbarkeit des Bauverbotes unentgeltlich ein. Kein
anderes Bauprojekt als das in der Jurysitzung vom 07.02.2017 gekürte
Siegerprojekt des Architekten N.N war auf der dafür vorgesehenen
Grundfläche zu realisieren. Von dieser Dienstbarkeit des Bauverbotes
waren inhaltlich all jene Baumaßnahmen ausgenommen, die zur
Realisierung des genannten Projektes notwendig waren.
Entsprechend dem mit 30.07.2020 unterfertigten Übergabe-/Übernahmeprotokoll wurde das American Football Zentrum in der Wiesengasse 58 der Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck
GmbH als Betreiberin seiner (sportlichen) Bestimmung übergeben.
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass mit Bescheid
vom 25.08.2020 der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG für das
American Football Zentrum in der Wiesengasse 58 die Benützungsbewilligung genehmigt wurde. Eine am 23.07.2020 und 24.08.2020
vorgenommene Baurevision hat keine Einwände ergeben.
Zl. MagIbk/62947/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
13