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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.74

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Fördervertrag
Architekturwettbewerb

Zudem hielt Punkt II ‚Projektbeschreibung‘ des Fördervertrages vom
20.11.2019 explizit fest, dass der ursächliche (Architektur-)Wettbewerb
gemeinsam vom Land Tirol und der Stadt Innsbruck finanziert wird und
diese Förderbeiträge nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sind. Dies
traf ebenso auf erzielte Förderbeiträge für solare Großanlagen des
Klima- und Energiefonds zu.

Fördervertrag
Prognosekosten

Die Prognosekosten als Gesamtprojektkosten (Netto-Kosten) zuzüglich
nicht-abzugsfähiger Vorsteuer für das zu errichtende American Football
Zentrum sind mit dem bereits mehrfach angegebenen, zahlungswirksamen Betrag von € 7,3 Mio. bestimmt worden.

Fördervertrag
Baukostenzuschuss
Land Tirol und
Stadt Innsbruck

Die Finanzierung der Errichtungskosten wurde dabei wie folgt vereinbart:
Aufteilung
Prognosekosten
[%]

Aufteilung
Prognosekosten
[€]

Stadt Innsbruck

43,15

3.150.000,00

Land Tirol

43,15

3.150.000,00

Bund

13,70

1.000.000,00

SUMME

100,00

7.300.000,00

Finanzierungspartner

Der Beschluss der Tiroler Landesregierung in ihrer Sitzung vom
25.09.2018, einen Förderbetrag von höchstens € 3,15 Mio. zu
beschließen, erfolgte unter der Voraussetzung, dass zum einen auch die
Stadt Innsbruck einen Beitrag zur Errichtung des American Football
Zentrums in zumindest übereinstimmender Höhe genehmigt und zum
anderen die mit Schreiben vom 17.07.2018 in Aussicht gestellte
Bundesförderung in Höhe von € 1,0 Mio. abgerufen werden kann.

4.5 Förderungsvertrag Klima- und Energiefonds
Klima- und
Energiefonds
Solaranlage
Vertrag

Das Präsidium des Klima- und Energiefonds hat die Förderung des
Projektes mit der Bezeichnung „Solare Großanlagen – Solaranlagen in
Kombination mit Wärmepumpen – KR18ST1K14780 – Footballzentrum
Tivoli“, GZ B960451, am 13.05.2019 genehmigt.
Folglich ist auf Basis des Klima- und Energiefondsgesetzes, BGBl. Nr.
40/2007 in der damals gültigen Fassung, zwischen dem Klima- und
Energiefonds als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit
Public Consulting GmbH, und der IIG KG als Förderungsnehmerin ein
Förderungsvertrag abgeschlossen worden. Die IIG KG hatte die vorbehaltlose Annahme des gegenständlichen Förderungsvertrages vom
07.06.2019 am 13.06.2019 erklärt.

Klima- und
Energiefonds
Förderbeitrag

Zl. MagIbk/62947/KA-PR/1

Die Gewährung des Investitionszuschusses für die solare Großanlage
wurde vertraglich mit förderungsfähigen Investitionskosten in Höhe von
€ 174.822,00 und einer vorläufigen maximalen Gesamtförderung von
€ 64.327,00 festgelegt. Die geförderte Investition war bis spätestens
31.07.2020 durchzuführen.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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