Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.76

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2024
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Nicht Teil des gegenständlichen Fruchtgenussvertrages waren bestimmte, taxativ aufgezählte Einrichtungsgegenstände. Davon ausgenommen waren wiederum zwei Field Goals, zwei Game Clocks und ein
Scoreboard. Diese Einrichtungsgegenstände wurden von der IIG KG im
Rahmen der Übergabe entsprechend der baurechtlichen Genehmigung
zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich regelte die vorliegende Einigung, dass sämtliche Kosten in
Zusammenhang mit der Wartung, Instandhaltung und Erneuerung des
Fruchtgenussgegenstandes ausnahmslos von der OSVI zu tragen sind.
Fruchtgenussvertrag
AFZ - Entgelt

Überdies war der Vereinbarung zu entnehmen, dass die OSVI der
IIG KG ein jährliches, wertgesichertes Fruchtgenussentgelt von
pauschal netto € 60.000,00 zu vergüten hatte. Wie im GR-Beschluss
vom 18.07.2019 spezifiziert, kommen die Einnahmen der IIG KG zugute
und wird der Pauschalbetrag im Rahmen der AfA-Mietobjekte abzüglich
allfälliger Aufwendungen berücksichtigt.
4.8 Fruchtgenussvertrag Fußballstadion Tivoli Neu;
abgeschlossen zwischen OSVI und ISpA sowie IIG KG

Fruchtgenussvertrag
Fußballstadion Tivoli
Neu vom 19.12.2003

Mit Fruchtgenussvertrag vom 19.12.2003 hat die ISpA der OSVI mit
Zustimmung der Stadt Innsbruck das Fruchtgenussrecht an den in ihrem
Eigentum stehenden Superädifikaten Tivolistadion samt Neben- und
Betriebsanlagen mit den Gst.-Adressen Stadionstraße 1, 1a und 1b
eingeräumt. Darüber hinaus hat die Stadt Innsbruck der OSVI mit
Fruchtgenussvertrag vom 19.12.2003/28.05.2004 das Fruchtgenussrecht an den das Fußballstadion Tivoli Neu betreffenden Grundstücken
übertragen.

Fruchtgenussvertrag
Fußballstadion Tivoli
Neu vom 19.12.2003 1. Nachtrag

Mit dem 1. Nachtrag zum Fruchtgenussvertrag vom 19.12.2003,
unterzeichnet zuletzt am 06.03.2012, hat die ISpA der OSVI wiederum
mit Zustimmung der Stadt Innsbruck das Fruchtgenussrecht an diversen
Sportanlagen und -geräten (Leichtathletikanlage und diverse Mobilien)
eingeräumt, die in ihrem Eigentum stehen.

Fruchtgenussvertrag
Fußballstadion Tivoli
Neu vom 19.12.2003 2. Nachtrag

Im Jahr 2011 hat die ISpA in Absprache mit der Stadt Innsbruck auf dem
Grundstück mit der Adresse Stadionstraße 1, containerbasierte Sanitäreinrichtungen für die Nutzung der im angrenzenden Gebäude befindlichen Kletterhalle errichtet. Gemäß Beurkundung dieser Erweiterung
zum Fruchtgenussvertrag vom 19.12.2003 am 07.11.2012 wurden diese
Sanitäreinrichtungen der OSVI zur Nutzung als Fruchtgenussberechtigte
überlassen.

Fruchtgenussvertrag
Fußballstadion Tivoli
Neu vom 19.12.2003 3. Nachtrag

Mit dem nun vorliegenden 3. Nachtrag zum Fruchtgenussvertrag vom
19.12.2003, abgeschlossen zwischen der OSVI und ISpA sowie IIG KG,
ist weitgehend eine Abänderung (Reduktion) des Fruchtgenussentgeltes
vereinbart worden.

Zl. MagIbk/62947/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

20