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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.98

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Die IIG KG bestätigte die beanstandete Berechnung des Eigenleistungsanteils. Von einer Rückabwicklung des in Rede stehenden Betrages
wurde jedoch mit Verweis auf die Höhe des gewährten Nachlasses
sowie die von der Kontrollabteilung aufgezeigten nicht verrechneten
Leistungen in den frühen Jahren der Projektentwicklung Abstand
genommen.
7.5.8 Weitere bauliche Gewerke und Planerleistungen
Alufassen und
Alufenster und -türen

Die Kontrollabteilung prüfte weitere bauliche Gewerke sowie Planerleistungen, bei denen sich teils Auffälligkeiten zeigten.
Die Leistungen für Alufassaden sowie für Alufenster und -türen wurden
jeweils per Direktvergabe mit vorhergehender Preisanfrage vergeben.
Während für den Auftrag Alufassaden lediglich ein Unternehmen der
Einladung um ein Angebot nachkam, waren es für Alufenster und -türen
zumindest drei. Im Zuge der Prüfung wurde hierzu auffällig, dass die
schlussendliche Beauftragung an keines der anbietenden Unternehmen
ging, sondern in beiden Fällen an ein weiteres Unternehmen erfolgte.
Dieses hatte ursprünglich kein Angebot abgegeben, war aber im Zuge
der Direktvergabe von weiteren Gewerken als Billigstbieter zum Zug
gekommen. Nach erneuter Aufforderung bzw. Einladung zur Abgabe
eines Angebotes erfolgten auch die Beauftragungen für die Leistungen
Alufassade und Alufenster und -türen.
Nachdem es sich in beiden Fällen um Angebote handelte, die preislich
unter jenen der anderen Anbieter lagen, und es sich zudem um Direktvergaben handelte, war aus Sicht der Kontrollabteilung keine Beanstandung zu treffen.

Trockenbauarbeiten

Für die Trockenbauarbeiten wurden sieben Unternehmen eingeladen,
ein Angebot abzugeben. Drei Unternehmen kamen der Einladung nach.
Nachdem das günstigste Angebot weiter über den geschätzten Kosten
lag, wurde das Vergabeverfahren gestoppt.
Nach umfassender Überarbeitung der Leistungspositionen inkl. Reduktion der Massen und Ausführungen folgte eine erneute Einladung zur
Abgabe von Preisauskünften
Der Auftrag ging schließlich nicht an den preislich günstigsten Bieter,
sondern an jenen Teilnehmer, der das zweitbilligste Angebot gelegt
hatte, welches geringfügig über jenem des Billigstbieters lag.
Nachdem es sich bei diesem Anbieter u.a. auch um jenen handelte, mit
dem die IIG KG für den Zeitraum 2018–2020 eine Rahmenvereinbarung
für Trockenbau abgeschlossen hatte, war für die Kontrollabteilung
abseits des etwas höheren Angebotspreises nachvollziehbar und auch
hinsichtlich des BVergG 2018 nicht zu beanstanden, dass die Beauftragung an diesen erfolgte.

Zl. MagIbk/62947/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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