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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.108

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Stellte man das monatliche Fruchtgenussentgelt von ursprünglich netto
€ 30.982,22 dem mit 3. Nachtrag zum Fruchtgenussvertrag vom
19.12.2003 fixierten Fruchtgenussentgelt in Höhe von netto € 25.217,75
gegenüber, so ließ sich eine Reduzierung des monatlichen
Pauschalbetrages von € 5.764,47 errechnen. Von diesem Betrag
ausgehend betrug die Verringerung des Fruchtgenussentgeltes 2019
nicht wie vorgesehen netto € 60.000,00, sondern netto € 69.173,67.

Zl. MagIbk/62947/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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