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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.110

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empfahl die Kontrollabteilung dem Amt der Bau- und Feuerpolizei,
künftig um eine kontinuierliche und periodengerechte Rechnungslegung
der Tiroler Landesstelle für Brandverhütung bemüht zu sein.

In der abgegebenen Stellungnahme erläuterte die Fachdienststelle das
Zustandekommen der zusammengefassten Rechnungslegung seitens
der Landesstelle für Brandverhütung. Abschließend wies das Amt der
Bau- und Feuerpolizei darauf hin, dass eine periodengerechte
Rechnungslegung vor allem auch aus budgetären Gründen ganz im
Sinne des Amtes wäre.
Sponsoring-Einnahmen
für die Skatehalle
Innsbruck

Für die Kontrollabteilung waren im Zuge der routinemäßigen
Belegkontrollen zwei Einnahme-Anordnungen des Amtes für Sport der
MA V in Verbindung mit Sponsoring-Einnahmen für die Skatehalle
Innsbruck auffällig.
Die Kontrollabteilung zeigte sich über diese Vorschreibungen der Stadt
Innsbruck aus dem Grund verwundert, da die Betriebsführung der
Skatehalle Innsbruck durch die Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH (OSVI) erfolgte. Für diesen Zweck
bestand seit dem Jahr 2011 ein zwischen der Stadt und der OSVI
abgeschlossener Betriebsführungsvertrag. Die Betriebsführung erfolgte
dabei unter Beachtung der von der Stadt festzulegenden Betriebsbedingungen und Nutzungsentgelte in ihrem Namen und auf ihre
Rechnung. Bis zum Jahr 2022 ergingen die beiden SponsorVorschreibungen durch die OSVI.
Die vom Amt für Sport im Dezember 2023 durchgeführten
Vorschreibungen nahmen Bezug auf von der OSVI abgeschlossene
Sponsor-Vereinbarungen vom 29.05.2013 und vom 29.09.2016. Diese
beiden Sponsor-Vereinbarungen lagen der Kontrollabteilung auch nach
Rücksprache mit dem zuständigen Referatsleiter im Amt für Sport
lediglich in nicht unterfertigter Form vor. Zum Zeitpunkt der Einschau
waren diesen beiden Vereinbarungen gemäß den festgestellten
vertraglichen Formulierungen am 31.05.2017 und am 30.08.2020
abgelaufen.

Neuabschluss von
SponsoringVereinbarungen sowie
Vorschreibung durch
OSVI –
Empfehlung

Weshalb die Vorschreibungen der Sponsor-Einnahmen im Unterschied
zur Abwicklung in den Vorjahren mit Ende des Jahres 2023 durch die
Stadt Innsbruck selbst erfolgten, war für die Kontrollabteilung auch nach
Rücksprache mit dem zuständigen Referatsleiter im Amt für Sport nicht
plausibel.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Sport, den von ihr
aufgezeigten Sachverhalt zu überprüfen und zu klären. Nach dem
Dafürhalten der Kontrollabteilung waren neue Sponsorverträge mit den
beiden Geschäftspartnern operativ von der OSVI im Namen und auf
Rechnung der Stadt Innsbruck abzuschließen. Dies auf der Grundlage
des bestehenden Betriebsführungsvertrages. Die Vorschreibung der
Sponsorbeiträge wäre somit in weiterer Folge auch von der OSVI im
Namen und auf Rechnung der Stadt Innsbruck vorzunehmen.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/2

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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