Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.115
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Auffallend war jedoch, dass der Stadt Innsbruck im Betrachtungszeitraum von 2021 bis 2023 für das gegenständliche Grundstück
jährlich Grundsteuer iHv € 279,80 vorgeschrieben wurde, laut den von
der IISG zur Verfügung gestellten Unterlagen aber keine entsprechende
Verrechnung erfolgte. Dies, obwohl die Bestandnehmerin laut vorliegendem Vertrag sämtliche auf die Liegenschaft entfallenden Abgaben
zu tragen hat.
Die Kontrollabteilung empfahl der IISG den aufgezeigten Sachverhalt zu
prüfen und der Pächterin allenfalls die Grundsteuer im Rahmen der
Verjährungsfrist nachträglich zu verrechnen.
In der im Anhörungsverfahren erstatteten Stellungnahme teilte die IISG
hierzu sinngemäß mit, dass bedingt durch eine fehlerhafte Bezeichnung
in der Lastschriftanzeige der Stadtgemeinde Innsbruck keine
Verrechnung erfolgt sei. Gemeinsam mit dem Amt für Gemeindeabgaben werde für eine entsprechende Korrektur Sorge getragen und der
Betrag für 3 Jahre (€ 839,40) nachverrechnet. Künftig solle eine laufende Verrechnung erfolgen.
Katastralgemeinde Arzl (Grundstück B)
Vertragliche
Grundlagen
Die Stadt Innsbruck ist Eigentümerin eines im Gewerbe- und Industriegebiet Arzl gelegenen Grundstückes mit einem Gesamtflächenausmaß von 1.272 m², welches mit Bestandvertrag vom 24.11.2017 für
eine Dauer von fünf Jahren drei Unternehmern als Lagerfläche für
Container und Gerüste überlassen wurde. Als Bestandzins vereinbarten
die Vertragsparteien einen monatlichen Betrag iHv € 1.017,60. Der
Bestandzins war auf Basis des VPI 2015 wertgesichert, wobei als
Ausgangsbasis die für den Monat Mai 2017 verlautbarte Indexzahl
diente. Veränderungen bis zu jeweils 5 Prozent blieben hierbei zunächst
unberücksichtigt, bei Über- oder Unterschreiten dieser Schwelle war
jedoch die Veränderung voll anzurechnen.
Neben dem Bestandzins hatten die Bestandnehmer auch noch die
Betriebskosten, eine Grundsteuerpauschale von € 0,005 pro m² und
Jahr (sohin monatlich € 0,53 bzw. jährlich € 6,36) sowie einen
monatlichen Verwaltungskostenbeitrag von € 2,50 zu tragen.
Mit Nachtrag vom 14.06.2022 verlängerten die Vertragsparteien den
Bestandvertrag um fünf Jahre bis zum 30.04.2027 und vereinbarten als
Bestandzins einen monatlichen Betrag iHv € 1.140,00. Neben dem
Bestandzins haben die Bestandnehmer weiterhin die Betriebskosten,
eine Grundsteuerpauschale von € 0,005 pro m² und Jahr sowie einen
monatlichen Verwaltungskostenbeitrag von € 2,50 zu tragen.
Valorisierung
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/2
Eine Überprüfung der Vorschreibungen der IISG für die Jahre 2021 bis
2023 ergab, dass bei der Valorisierung des Bestandzinses eine
Schwellenwertüberschreitung im Dezember 2021 unberücksichtigt
blieb. Der Bestandzins wurde daher von der Schwellenwertüberschreitung bis zur Vertragsverlängerung und der damit verbundenen Erhöhung des Bestandzinses ab Mai 2022 auf € 1.140,00 von der
IISG zu niedrig vorgeschrieben.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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