Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.130
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
In der hierzu abgegebenen Stellungnahme teilte das Amt für Immobilien,
Wirtschaft und Tourismus sinngemäß mit, es habe bisher keine Kenntnis
davon gehabt, dass Wertsicherungsklauseln mit Schwellenwerten
aufgrund ihrer Formulierung mit dem der IISG zur Verfügung stehenden
Verwaltungsprogramm nicht wortwörtlich umsetzbar seien. In Abstimmung mit der IISG erfolge nun eine Überprüfung der Wertsicherungsklauseln auf ihre praktische Umsetzbarkeit hin sowie allenfalls
deren Anpassung.
Grundsteuerpauschale
Auffällig war für die Kontrollabteilung im Zuge der Belegkontrolle
schließlich auch die im Vergleich zur Höhe der Grundsteuer geringe Höhe
der im Entgeltkatalog 2024 festgelegten Grundsteuerpauschale von
€ 0,005 pro m² und Jahr.
So entfällt beispielsweise auf die Teilfläche 1 des Grundstückes C eine
jährliche Grundsteuer von € 323,25. Demgegenüber steht die von der
Mieterin zu entrichtende jährliche Grundsteuerpauschale von € 7,15. Im
Ergebnis decken die diesbezüglichen Einnahmen der Stadt Innsbruck
damit nur 2,21 % der auf die Teilfläche entfallenden Grundsteuer ab.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Immobilien, Wirtschaft und
Tourismus der MA IV daher, eine Erhöhung bzw. Anpassung der im
Entgeltkatalog festgelegten Grundsteuerpauschale zu prüfen.
In der hierzu abgegebenen Stellungnahme teilte das Amt für Immobilien,
Wirtschaft und Tourismus sinngemäß mit, dass eine Erhöhung bzw.
Anpassung der im Entgeltkatalog festgelegten Grundsteuerpauschale
geprüft werde. Dies in Abstimmung mit der IISG, da auch die Festlegung
der Grundsteuerpauschale mit € 0,005 pro m² und Jahr in Abstimmung
mit der IISG erfolgt sei.
Valorisierung
Leibrente
Für die Kontrollabteilung wurde im Rahmen der Belegkontrolle eine
Auszahlungsanordnung des Referats Haushaltswesen und Controlling
der MA IV vom 05.01.2024 über einen Betrag von € 3.658,16 an eine
Privatperson auffällig. Die Auszahlung betraf eine monatliche Leibrente
für ein von der Stadt Innsbruck im Jahr 1983 angekauftes Grundstück.
Gemäß dem zugrundeliegenden Kaufvertrag vom 07.10.1983 verpflichtete sich die Stadt Innsbruck zur Zahlung einer monatlichen
Leibrente in der Höhe von ATS 20.606,00. Für die Leibrente vereinbarten
die Vertragsparteien eine Wertsicherung nach dem VPI 1976, wobei die
für den September 1983 verlautbarte Indexzahl als Ausgangsbasis dient.
Veränderungen bis einschließlich 5 Prozent bleiben hierbei zunächst
unberücksichtigt, größere Veränderungen werden mit dem vollen Wert
angerechnet.
Eine Überprüfung der seit dem Jahr 2020 vom Referat Haushaltswesen
und Controlling der MA IV vorgenommenen Valorisierungen hat ergeben,
dass teilweise Schwellenwertüberschreitungen übergangen wurden und
bei der Wertanpassung zudem die Indexerhöhung von Februar 2020 bis
Jänner 2022 keine Berücksichtigung fand.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/2
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
22