Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.134
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Prüfungsschwerpunkte
Die Schwerpunkte der vorgenommenen Prüfung wurden von der Kontrollabteilung in Wahrnehmung des Prüfauftrages u.a. auf
die Beschreibung der amtseigenen Aufgaben und Leistungen,
die Prüfung der Personalgestion,
die Abbildung der Finanzgebarung des geprüften Amtes,
die Überprüfung der Ankäufe von Fahrzeugen,
die Durchsicht der Anmietungen von Fahrzeugen und Gebäuden,
die Darlegung des Küchen- und Kantinenbetriebes,
die Darstellung und Erläuterung der durchgeführten Feuerwehrbedarfsanalyse sowie
eine historische Aufbereitung der Bedarfsbegründung und der nachfolgenden Entwicklung des Raumkonzeptes zur Erweiterung der
Hauptfeuerwache
gelegt.
Gender-Hinweis
Die Kontrollabteilung merkte an, dass die in diesem Bericht gewählten
personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit
und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform
formuliert wurden und gleichermaßen für Frauen und Männer galten.
Anhörungsverfahren
Das in § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck festgelegte Anhörungsverfahren ist durchgeführt
worden.
2 Vorbemerkungen
Feuerwehrwesen
Aufgrund der Kompetenzverteilung der Bundesverfassung war das
Feuerwehrwesen Landessache. In Tirol regelte das Landes-Feuerwehrgesetz vom 02.10.2001, LGBl. Nr. 92/2001, die Organisation der
Feuerwehren und unterschied dabei freiwillige Feuerwehren, Betriebsfeuerwehren und Berufsfeuerwehren.
Die Feuerwehr Innsbruck umfasste die Berufsfeuerwehr Innsbruck, die
Betriebsfeuerwehren am Flughafen und in der Justizanstalt Innsbruck
sowie die zehn Freiwilligen Feuerwehren.
Gemeinsam mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Innsbruck sowie der vom Branddirektor erlassenen Dienstordnung der Berufsfeuerwehr Innsbruck bildete dieses Landesgesetz die
Grundlage für die Organisation und Tätigkeit der Berufsfeuerwehr der
Stadt Innsbruck.
3 Aufbauorganisation
Gliederung des Amtes
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3
Die Gliederung des Stadtmagistrates in Abteilungen, Ämter, Referate und
Stabstellen erfolgte gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Magistrates
der Landeshauptstadt Innsbruck.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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