Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.145
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Hohe Zeitguthaben aus
einem Schichtplan
–
Empfehlung
Die in Rede stehenden Tagdienst-Offiziere wiesen gemäß den übermittelten Zeiterfassungskarten zum Ende der Gleitzeitperiode des Jahres 2023
allesamt nennenswerte Zeitguthaben aus. Diese Gleitzeitsalden
beinhalteten u.a. auch die als Inspektions- oder als Bereitschaftsoffizier
geleisteten Mehrdienstleistungen im Zuge der 24-Stunden-Schichtdienste. Außerdem werden generell die über der Normalarbeitszeit
erbrachten Dienststunden im Rahmen des Betriebsdienstes als Zeitgutschrift auf dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben.
Die städtische Gleitzeitordnung besagte, dass am 30.09. vorliegende
Zeitguthaben von mehr als 10 Plus-Stunden prinzipiell verfallen. Da es
den besagten Bediensteten nicht möglich war, die außergewöhnlich
hohen Zeitguthaben bis zum 30.09. (Ende des Durchrechnungszeitraumes) rechtzeitig abzubauen, waren auf deren Antrag Hunderte von
Überstunden mit einem Zuschlag von 50 Prozent vergütet worden.
Die Kontrollabteilung machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Zeitguthaben aus einem Schichtplan jedenfalls keine Überstunden gemäß dem I-VBG waren. Diese Zeiten waren ausschließlich im
Verhältnis 1 : 1 in Freizeit auszugleichen.
Wenngleich die betreffenden Offiziere unterjährig mehrmals ganztägig
Zeitausgleich genommen haben, war für die Kontrollabteilung im
Nachvollzug nicht ersichtlich, welche Überstunden der Überstundenpauschale angerechnet, als Überstunden mit einem Zuschlag von 50
Prozent ausbezahlt oder in Freizeit abgegolten wurden. Nach Ansicht der
Kontrollabteilung müssten geleistete Mehrdienstleistungen aufgrund
eines Schichtplanes (24-Stunden-Schichtdienst) gesondert behandelt
werden und dürften nicht mit dem übrigen Gleitzeitguthaben vermengt
werden.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt Berufsfeuerwehr der MA III, in
Abstimmung mit dem Amt für Personalwesen den aufgezeigten Sachverhalt entsprechend den Bestimmungen des I-VBG zu prüfen und zu
klären. Gegebenenfalls ist künftig ein verstärktes Augenmerk auf derartige aus einem Schichtplan heraus geleistete Mehrdienstleistungen zu
legen.
Im Anhörungsverfahren teilten beide Fachdienststellen mit, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
5.6 Dienstplanmodell
Poolsystem
–
Empfehlung
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3
Die Berufsfeuerwehr Innsbruck hat für den Einsatzdienst (Branddienst)
ein Poolsystem eingeführt. Der Branddirektor teilte die gesamte Mannschaft entsprechend ihrer Qualifikation, ihrer Einsatzfunktion einem
bestimmten Pool zu. Jeder Pool hatte unterschiedliche Aufgaben und
Funktionen zu erfüllen.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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