Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.150
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Gesamter Text dieser Seite:
5.7.4 Dienstgradzulagen
Besondere Zulage bei
Verwendung im
Feuerwehrdienst
Mit Verordnung vom 25.06.2020 gewährte der Gemeinderat der
Landeshauptstadt Innsbruck den Bediensteten der Berufsfeuerwehr
Innsbruck eine besondere Zulage, eine Dienstgradzulage. Sie gebührte
den Beamten und Vertragsbediensteten im Feuerwehrdienst je nach
Dienstgrad. Die Höhe dieser Zulage bemaß sich nach einem festgesetzten Hundertsatz (zwischen 1,20 % und 15,40 %) des Gehalts eines städtischen Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2.
Die Höhe der zuerkannten einzelnen Dienstgradzulagen hat sich im
gegenständlichen Beobachtungszeitraum um rd. 10,6 % erhöht. Die
Dienstgradzulage wird den Bediensteten im Feuerwehrdienst 14 Mal
jährlich ausbezahlt.
Verliehene Amtstitel
(Dienstgrade)
–
Empfehlung
Bei einem Abgleich der von den Bediensteten der Berufsfeuerwehr
geführten Dienstgrade (Amtstitel) und der tatsächlich ausbezahlten
Dienstgradzulagen des Jahres 2023 stellte die Kontrollabteilung fest,
dass in Einzelfällen keine Übereinstimmung gegeben war. Die Kontrollabteilung wies ausdrücklich darauf hin, dass diese Feuerwehrleute jedenfalls eine ihrer Beförderung bzw. Dienstgradverleihung entsprechende
Dienstgradzulage erhielten. Allerdings wurden die vom Bürgermeister
verliehenen Amtstitel (Dienstgrade) bei den allgemeinen Personaldaten
in der städtischen Personalverwaltung unzutreffend geführt. Beispielsweise Oberlöschmeister anstatt Brandmeister oder anstelle Brandadjunkt
Brandassistent.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt Berufsfeuerwehr der MA III, in
Abstimmung mit dem Amt für Personalwesen diesen Sachverhalt formell
zu prüfen und gegebenenfalls den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Im Anhörungsverfahren sagten beide Fachdienststellen zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
5.7.5 Funktionsvergütungen
Mehrleistungsvergütung Mit Verfügung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom
in Form einer
29.06.2020 wurde den Bediensteten der Berufsfeuerwehr Innsbruck eine
Funktionsvergütung
anspruchsbegründende Nebengebühr als Mehrleistungsvergütung in
Form einer Funktionsvergütung zuerkannt. Die Funktionsvergütung
gebührte solange die jeweilige Funktion innerhalb der Berufsfeuerwehr
ausgeübt wird. Für die Bekleidung einer Funktion bedarf es bestimmter
Voraussetzungen (bspw. Schulungen, Kurse, Lehrgänge) sowie der
persönlichen Eignung des betreffenden Mitarbeiters.
Diese Nebengebühr lehnte sich an das funktionsabhängige Poolsystem
der Berufsfeuerwehr Innsbruck an. Jeder Pool (Aufgabenbereiche) war
mit Bediensteten des Branddienstes besetzt und diese hatten abhängig
von der Art des Pools spezielle Aufgaben des Branddienstes oder des
Fahrdienstes zu erfüllen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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