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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.159

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Im seinerzeitigen Verhandlungsergebnis wurde von den Vertragspartnern
– Personalvertretung, Leiter des Amtes Berufsfeuerwehr und Vorstand
des Amtes Personalwesen – bezüglich Ausbildungsplanung folgendes
schriftlich festgehalten:
„Die künftigen Ausbildungspläne sind so zu optimieren, dass pro Jahr in Summe auf die
gesamte Branddienstmannschaft nicht mehr als 200 Mehrschichten anfallen.“

Wie bereits im Bericht dargelegt wurden von den städtischen Feuerwehrleuten im prüfungsrelevanten Jahr 2023 allerdings mehr als 455 zusätzliche Schichtdienste geleistet.
Der Kontrollabteilung war sehr wohl bewusst, dass sich die Berufsfeuerwehr Innsbruck ständig im Spannungsfeld zwischen ausreichender
Einsatzbereitschaft und dem Erfordernis, Ausbildungen und Einsatzübungen in ausreichendem Maße zu absolvieren, bewegt. Anzumerken
war ferner, dass neben den Einsatzzeiten auch die Arbeitszeiten in den
verschiedenen Arbeitsbereichen (Werkstätten) in Konkurrenz zu den
(externen) Aus- und Fortbildungszeiten stehen.

Aufgrund des aufgezeigten Sachverhaltes empfahl die Kontrollabteilung
dem Amt Berufsfeuerwehr der MA III, die Ausbildungspläne im Hinblick
auf die hohe Anzahl an Mehrschichten zu evaluieren. Zudem regte die
Kontrollabteilung an, für den inneren Dienst eine Ausbildungsordnung zu
erarbeiten und zu beschließen.
Das Amt Berufsfeuerwehr der MA III sicherte im Zuge der abgegebenen
Stellungnahme zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung nachzukommen.
Krankenstandschichten

Empfehlungen

Bezugnehmend auf das Ergebnis der Verhandlungen mit der Personalvertretung und dem Amt für Personalwesen aus dem Jahr 2017 betrug
der für die Berechnung der Krankenstandschichten gebotene Faktor 2,80.
Bei einer Krankstanddauer von 2,80 Kalendertagen wird der Feuerwehrfrau bzw. dem Feuerwehrmann eine 24-Stunden-Schicht gutgeschrieben.

Der Vollständigkeit halber merkte die Kontrollabteilung an, dass die
geltende Dienstordnung der Berufsfeuerwehr Innsbruck vom 01.01.2017
jedoch einen Faktor von 3,50 aufwies. Erst ab einem Krankenstand von
3,50 Kalendertagen wird ein 24-Stundenschichtdienst als Arbeitszeitsoll
(Real-Schichtensoll) angerechnet. Aus diesem Grunde regte die
Kontrollabteilung eine diesbezügliche Evaluierung der gegenwärtigen
Dienstordnung der Berufsfeuerwehr an. Gegebenenfalls war diese zu
berichtigen.
Im Anhörungsverfahren sagte das Amt Berufsfeuerwehr der MA III zu, die
Anregung der Kontrollabteilung aufzugreifen und umzusetzen.

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Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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