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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.161

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5.8.4 Dienstzeiten
Sonderdienstzeiten

Empfehlung

Im Zuge einer stichprobenartigen Einschau in die von der BFI
übermittelten Schichtenabrechnungsblätter des Jahres 2023 stellte die
Kontrollabteilung bei einigen Bediensteten Auffälligkeiten in Bezug auf
Ruhezeiten fest.
Beispielsweise konstatierte die Kontrollabteilung in einem Fall, dass nach
einem verrichteten 24-Stundendienst unmittelbar daran eine Ausbildungseinheit im Ausland im Ausmaß von 13 Stunden absolviert wurde.
Am nächsten Tag wurde dann wieder ein 24-stündiger Branddienst
geleistet. Auch bei einem weiteren Bediensteten des Einsatzdienstes
erkannte die Kontrollabteilung mehrmals, dass nach einem 24-StundenSchichtdienst im direkten Anschluss mehrstündige bzw. mehrtägige Ausund Fortbildungen besucht wurden.
Nach Dafürhalten der Kontrollabteilung war bei Bediensteten des
Branddienstes im 24-stündigen Einsatzdienst (regelmäßige Arbeitszeit
von 60 Wochenstunden) Bedacht auf die Einhaltung der gesetzlichen
Ruhezeiten, insbesondere der täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten und Ersatzruhezeiten, zu nehmen. Diese Regelungen sollten
sicherstellen, dass die Dienstnehmer ausreichend Zeit für Erholung und
Regeneration haben, um ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten.
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung zeigten außerdem, dass in
einem Fall der gesetzten Stichprobe ein Bediensteter während der
Ableistung eines 24-h-Dienstes auch noch an einer Sonderveranstaltung
teilnahm. Gemäß der zur Verfügung gestellten Dienstabrechnung war für
die Kontrollabteilung erkennbar, dass diese Sonderdienstzeiten zu den
bereits verrechneten Einsatzdienststunden nochmals zusätzlich mit
einem zeitlichen Zuschlag von 50 Prozent als Zeitguthaben gutgeschrieben wurden.
Die Kontrollabteilung empfahl der Berufsfeuerwehr der MA III, zum einen
künftig bei der Planung und Erstellung von Schichtdienstplänen adäquate
(Kontroll-)Maßnahmen zur Sicherstellung der (gesetzlichen) Mindestruhezeiten einzurichten und zu vollziehen. Zum anderen erhöhte
Achtsamkeit bei der Abgeltung von außerplanmäßigen Dienststunden
insbesondere im Hinblick auf Mehrfachanrechnungen zu legen.
Das Amt Berufsfeuerwehr der MA III hatte im Zuge des Anhörungsverfahrens zugesagt, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.

Dienstplanung –
Abrechnungsmethode –
Zeitbuchungssystem

Empfehlungen

Nach Einschätzung der Kontrollabteilung gestützt auf die vorstehenden
beschriebenen dienstrechtlichen Fragestellungen und der nennenswerten Anzahl an jährlichen Mehrleistungsschichten wies das derzeitige
Dienstplansystem sowie das diesbezügliche Abrechnungssystem der
Berufsfeuerwehr Innsbruck einige Schwachstellen auf.
Aus Sicht der Kontrollabteilung hat das vorrangige Ziel der Berufsfeuerwehr Innsbruck zu sein, ein Dienstplanmodell anzuwenden, mit dem
dauerhaft eine kontinuierliche und exakte Besetzung aller erforderlichen

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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