Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.171
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die kontinuierliche und ordnungsgemäße Verwendung der vorgesehenen Einzahlungsbelege gelegt werden wird. Die gesamte Abrechnung
werde künftig regelmäßig überprüft.
10 Mietzahlungen
Gesamtsumme
Auszahlungen für
Mieten
Insgesamt ergaben sich im UA 162010 in der Anordnungsberechtigung
des Leiters der MA IV im Jahr 2023 Auszahlungen im Zusammenhang
mit Mieten von € 703.109,37 (Vorjahr 2022: € 543.354,98).
Mietzahlungen
an IVB
Im Jahr 2023 entfiel ein betraglicher Anteil von € 113.029,85 (Vorjahr
2022: € 113.029,78) auf Mietzahlungen an die IVB für Feuerwehrfahrzeuge.
Mietzahlungen
an IIG KG
Ein Betrag von € 590.079,52 im Jahr 2023 (Vorjahr 2022: € 430.325,20)
betraf Mietverhältnisse der Berufsfeuerwehr mit der IIG KG.
10.1 Anmietung Fahrzeuge von IVB
Mietzins betraf
Die Mietzahlung an die IVB belief sich zuletzt im Jahr 2023 auf brutto
15 Feuerwehrfahrzeuge € 113.029,85 (netto € 94.191,54 zzgl. € 18.838,31 Umsatzsteuer) und
betraf 15 Feuerwehrfahrzeuge.
Fahrzeuganschaffungen In den Jahren zwischen 2009 und 2012 erfolgten Fahrzeuganschaffunin den Jahren 2009 bis
gen der Berufsfeuerwehr über die IVB. Dies aus umsatzsteuerlichen
2012
Überlegungen im Hinblick auf eine steueroptimierte Beschaffung von
Feuerwehrfahrzeugen.
Konkret war die IVB für diese Fahrzeuganschaffungen vorsteuerabzugsberechtigt, wenn im Gegenzug eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung der Fahrzeuge an die Berufsfeuerwehr der Stadt Innsbruck erfolgte. Der Mietzins musste dabei zumindest dem jeweiligen Abschreibungsbetrag des betroffenen Fahrzeuges entsprechen.
Keine konkrete
Festlegung der
Abwicklung bei Ende
der Nutzungsdauer
Aus den in dieser Angelegenheit bereitgestellten historischen Prüfungsunterlagen war für die Kontrollabteilung ersichtlich, dass damals zwar
erste Überlegungen bestanden, wie mit den Feuerwehrfahrzeugen nach
Ablauf der jeweiligen Nutzungs- bzw. Abschreibungsdauern umzugehen
war. Eine konkrete Festlegung zwischen IVB und der Stadt Innsbruck
ging aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen allerdings nicht
hervor.
Festlegung weitere
Vorgehensweise
–
Empfehlung
Zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung im April 2024 war ein
Fahrzeug per 31.12.2023 vollständig abgeschrieben. Vier weitere
Fahrzeuge standen bei der IVB bis Ende des Jahres 2024 zur vollständigen Abschreibung an. Die Rücksprache mit dem Leiter des Referates
Zentrale Dienstleistungen III der Berufsfeuerwehr ergab, dass für diese
Fahrzeuge keine festgelegte Fortbestands- bzw. Abwicklungsstrategie
im Hinblick auf die bestehenden Mietverhältnisse bestand. Nachdem die
Berufsfeuerwehr diese Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung nach wie vor nutzte, standen diese aus ihrer Sicht jedoch
zur Regelung und zum Vollzug der weiteren Vorgehensweise an.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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