Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.182
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In der abgegebenen Stellungnahme bestätigte das Amt für Rechnungswesen der MA IV den von der Kontrollabteilung aufgezeigten Einzelfall
und sagte eine Korrektur zu. Weiters verwies die Fachdienststelle
darauf, dass die Berufsfeuerwehr der MA III gegenüber dem Amt für
Rechnungswesen der MA IV interne Maßnahmen zugesagt habe,
wodurch der Informationsfluss an die Anlagenbuchhaltung ab sofort so
gestaltet sei, dass die Zuordnung von Förderungseinnahmen zu
Anlagegütern fehlerfrei abgewickelt werden kann.
11.4 Service-, Wartungs- und Reparaturvertrag
Vertragszeitraum
2022 bis 2026
Für die hinsichtlich des Fuhrparks der Berufsfeuerwehr sowie der Freiwilligen Feuerwehren Innsbrucks notwendigen Service-, Wartungs-, und
Reparaturmaßnahmen inkl. der § 57a Begutachtungen nach dem Kraftfahrgesetz bestand ein Leistungsvertrag mit einem Unternehmen.
Konkret beschloss der Stadtsenat in seiner Sitzung vom 12.01.2022 die
Vergabe dieser Leistungen an das betroffene Unternehmen für die Jahre
2022 bis 2026.
12 Sonstiges – Einschau in Einzelthemen
12.1 Kommandofahrzeug
Geplante Ersatzanschaffung gemäß
Fahrzeugkonzept im
Jahr 2022
Für das Jahr 2022 war der Ersatz des bei der BFI im Einsatz befindlichen
Kommandofahrzeuges – KDO 1 vorgesehen, welches bei der BFI bereits
seit dem Jahr 2009 in Verwendung stand.
Dieses Fahrzeug stellte gemäß Auskunft des Branddirektors das Einsatzfahrzeug des Direktionsdienstes dar und diente der Abwicklung von
Einsatz- als auch Dienstfahrten des Branddirektors sowie dessen
Stellvertreters.
Ursprüngliches
Anforderungsprofil
Das Anforderungsprofil für das anzuschaffende Neufahrzeug war in
einem von der BFI mit 10.10.2022 datierten verfahrenseinleitenden
Aktenvermerk dokumentiert. Dabei war unter anderem vorgesehen, ein
Neufahrzeug nach Möglichkeit mit E-Antrieb (mit ca. 500 km Reichweite), mit Allradantrieb und mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca.
200 km/h zu beschaffen.
Den voraussichtlichen Kostenrahmen gab die BFI nach vorgenommener
Internet-Recherche mit brutto € 80.000,00 an.
Nachtragskredit
Am 16.01.2023 stellte die BFI neben anderen Anträgen für Nachtragskredite für den Ankauf eines Inspektionsfahrzeuges, eines Einsatzleitfahrzeuges sowie der Konzeptionierung eines neuen Einsatzbootes
auch für diese beabsichtigte Beschaffung einen Nachtragskredit-Antrag
im Ausmaß von brutto € 85.000,00. Diese Summe deckte mit rd. brutto
€ 70.000,00 die Kosten für das Fahrzeug selbst, sowie mit brutto
€ 15.000,00 den geschätzten Aufwand für Ausbau, Beklebung und Ausrüstung ab.
Über Vorberatung durch den gemeinderätlichen Ausschuss für
Finanzen, Subventionen und Beteiligungen am 14.02.2023 beschloss
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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