Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.183

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der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.02.2023 lediglich die
Nachtragskredite für das Inspektions- und Einsatzleitfahrzeug. Der von
der BFI beantragte Nachtragskredit für das Kommandofahrzeug sowie
jener für das Einsatzboot gelangten nicht zur Beschlussfassung.
Vielmehr stellte der Ausschuss diese Nachtragskreditanträge an die BFI
mit dem Auftrag einer Überarbeitung zurück.
Anforderungskriterium
Höchstgeschwindigkeit
200 km/h

Zum damaligen Zeitpunkt konnten die von der BFI festgelegten Anforderungskriterien an das neue Kommandofahrzeug – insbesondere die
Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h – lediglich von wenigen E-Fahrzeugen erfüllt werden. Für ein konkretes Fahrzeug, welches die definierten Anforderungskriterien erfüllte, war ein Angebot vom 24.11.2022
einer prominenten Automarke aktenkundig.

Anpassung
Anforderungskriterium
Höchstgeschwindigkeit
auf ca. 180 km/h

Mit Datum 08.02.2023 kam es zu einer Adaptierung des Anforderungsprofils für das neue Kommandofahrzeug. Auf Basis des Ergebnisses der
Marktsondierung reduzierte die Berufsfeuerwehr das Kriterium der
Höchstgeschwindigkeit bei E-Fahrzeugen von 200 km/h auf ca. 180
km/h. Dies mit dem Ziel, den Kreis der möglichen Fahrzeuge zu erhöhen
sowie damit die Kosten für den Fahrzeugankauf zu senken.

Ergebnis letztaktueller
Angebotsvergleich

Anhand des der Kontrollabteilung im Zuge der Prüfung bereitgestellten
letztaktuellen Angebotsvergleichs war ersichtlich, dass 4 verschiedene
Fahrzeuge die definierten und angepassten Anforderungskriterien erfüllten. Die Preisspanne lag dabei zwischen brutto € 60.754,69 und brutto
€ 61.826,82.
Für das Fahrzeug, welches als Grundlage für den damaligen Nachtragskredit-Antrag diente, wies der von der BFI erstellte Angebotsvergleich
einen Anschaffungspreis von brutto € 71.714,66 aus. Dieses Fahrzeug
schied die BFI im zuletzt bereitgestellten Angebotsvergleich mit der
Begründung „Preis“ aus.
Zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung war eine Entscheidung in puncto Anschaffung Kommandofahrzeug – KDO 1 noch nicht
endgültig getroffen.
12.2 Turbineneinsatzboot

Geplante Ersatzanschaffung gemäß
Fahrzeugkonzept im
Jahr 2021

Bei der Berufsfeuerwehr stand ein Einsatzboot mit Jetantrieb (Turbineneinsatzboot) im Dienst. Die Anschaffung erfolgte im Jahr 1999. Im Jahr
2014 erfolgte eine Großinstandsetzung. Im Fahrzeugkonzept 2020 war
die Ersatzanschaffung für das Turbineneinsatzboot im Jahr 2021
vorgesehen.

Turbineneinsatzboot
im Sommer 2023
nicht einsatzbereit

Im Jahr 2023 war das Turbineneinsatzboot der Berufsfeuerwehr
während der Sommermonate wegen technischer Störungen nicht
einsatzbereit. Auch im Jahr 2021 waren von der Kontrollabteilung
Instandhaltungskosten (Fehlersuche Jetantrieb) für das Turbineneinsatzboot festzustellen.

Überlegungen zur
Aufgrund des Alters sowie der technischen Anfälligkeit des bestehenden
Ersatzanschaffung
Turbineneinsatzbootes bestanden bei der Berufsfeuerwehr Überlegunbereits seit längerer Zeit gen, ein neues Boot anzuschaffen. Diese Bemühungen reichten gemäß

erhaltener Auskunft bereits bis in das Jahr 2018 zurück und waren zum
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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