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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.187

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13.1 Methode
Feuerwehrbedarfsanalyse und
Feuerwehrbedarfswert

Die Grundlage der Feuerwehrbedarfsanalyse bilden der sogenannte
Feuerwehrbedarfswert und die Feuerwehrabdeckung.
Für den Feuerwehrbedarfswert wurde ermittelt, welche örtlichen Gebiete
welchen Bedarf an Feuerwehreinsatzleistungen haben. Das Ergebnis
wurde graphisch unter Verwendung von Geoinformationssystemen dargestellt.
Die Darstellung der Feuerwehrabdeckung erfolgte ebenfalls graphisch
für jene Gebiete, welche vom jeweiligen Feuerwehrstandort aus innerhalb einer festgelegten Zeit erreichbar sind (Versorgungsbereich).
Die Kombination aus Feuerwehrbedarfswert und Feuerwehrabdeckung
stellt den Ist-Stand dar und diente gemeinsam mit weiteren Faktoren wie
bspw. Spezialfähigkeiten einzelner Feuerwehren, Stellenwert der freiwilligen Feuerwehren für das gesellschaftliche Leben im Ortsteil, Einzugsgebiet der Mitglieder etc. als Entscheidungsgrundlage für die
künftige Entwicklung, u.a. hinsichtlich der Standortwahl oder einer
möglichen Priorisierung von Standorten.
13.2 Datenbereitstellung

Berücksichtigte
Parameter

Für die Ermittlung der Feuerwehrabdeckung wurden das BFI und die FF
miteinbezogen. Dabei wurden u. a. Parameter wie Standorte der Gerätehäuser, Fahrgeschwindigkeiten oder auch Ausrück- und Einrückzeiten
berücksichtigt.

Grundlagen

Die Grundlage bzw. die Kategorien zur Ermittlung des Feuerwehrbedarfswertes bildeten:
die Einsatzzahlen in Verbindung mit dem Einsatzort
die Festlegungen des Flächenwidmungsplanes gemäß TROG 2022
die individuelle Beurteilung durch Experten.

„Hilfsfrist“

Die Definition der Zeit, in welcher die Feuerwehr am Einsatzort sein
muss – die sogenannte Hilfsfrist – wurde aufbauend auf Erfahrungswerten von den Beteiligten diskutiert und für die Stadt Innsbruck
definiert.
13.3 Feuerwehrbedarfswert

Gewichtung

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3

Die drei Kategorien wurden anschließend gewichtet. Die maßgebliche
Kategorie bildete die Flächenwidmung, für welche eine Gewichtung von
bis zu 60 von insgesamt max. 100 % vorgenommen werden konnte,
während die individuelle Bewertung und auch die tatsächlichen Einsatzzahlen jeweils max. 20 % erreichten. Die Gesamtgewichtung konnte
max. 100 % oder weniger betragen.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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