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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.193

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Bedarfsbegründung

Die Notwendigkeit eines Zubaus wurde damit begründet, dass die Höhe
der bestehenden Fahrzeughalle der Berufsfeuerwehr mit 3,50 m nicht
der Richtlinie des ÖBFV mit einem Normmaß für Feuerwehrhäuser von
4,00 m entspräche und diese zu geringe Höhe zu Einschränkungen bei
der Beschaffung von Fahrzeugen führen würde. So mussten zum Teil
kostspielige Niederflurlösungen, vor allem im Bereich der Sonderfahrzeuge, angeschafft werden bzw. konnten wirtschaftlich sinnvolle Fahrzeugsysteme wie bspw. Wechselladesysteme gar nicht beschafft
werden.
Nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet sei es nicht mehr
sinnvoll, für alle Einsatzzwecke Fahrzeuge inkl. Aufbauten vorzuhalten,
sondern Wechselladesysteme mit verschiedenen Containern einsatzangepasst zu nutzen. Der hierfür notwendige Platz war zu diesem
Zeitpunkt auf dem Gelände der Berufsfeuerwehr nicht vorhanden.
14.2 Aktenvermerk zu den Auswirkungen
einer Verschiebung des Hallenzubaus

Einsatztechnische und
wirtschaftliche
Konsequenzen

In einem vom Branddirektor im Oktober 2018 verfassten Aktenvermerk
wurden die finanziellen und (einsatz-)technischen Auswirkungen einer
etwaigen Verzögerung des Hallenzubaus zusammengefasst.
So würde die Nichteinführung eines Wechselladesystems aufgrund der
nicht vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten ebenso zu finanziellen
Mehrkosten führen, wie die Beschaffung von fahrzeugtechnischen
Sonderlösungen in Form von Niederflurlösungen.
Des Weiteren würde die Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen,
die aufgrund der nicht vollziehbaren Änderung des Fuhrparkes vorgehalten werden müssten, zu kostspieligen Investitionen führen.
Zudem wurde auf umfangreiche, bereits zugesagte Fördermittel
verwiesen, die für die Anschaffung diverser Fahrzeuge nicht abgerufen
werden könnten, weil man diese bis Fertigstellung neuer Fahrzeugplätze
nicht besorgen könne.
Im Fazit hielt der Branddirektor fest, dass das Verschieben des Hallenzubaus sowohl einsatztaktisch wie auch finanziell enorme Nachteile mit
sich bringen würde.
14.3 Projektstand Frühjahr 2020

Variantenstudie

Im Mai 2020 wurden von der IIG KG in Form eines Projektberichts drei
Planungsvarianten vor- und gegenübergestellt.

Variante 1

Die Variante 1 behandelte eine etwaige Unterbauung der bestehenden
Leitstelle Tirol. Auf den ersten Blick einfach erscheinend, stellte sich
diese Idee nach detaillierter Betrachtung als sehr aufwändig in der
Ausführung heraus. Auch hinsichtlich der (wiederum) eingeschränkten
Hallenhöhe und des Umstandes, dass die einrückenden Fahrzeuge auf
öffentlichem Gut reversieren müssten, bevor sie in die Halle fahren
könnten, wurde diese Variante negativ beschieden.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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