Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.195
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Für die Variante 3 wurden folglich zahlungswirksame Kosten in Höhe
von € 3,46 Mio. bzw. inkl. optionaler Maßnahmen im Umfang von
€ 7,33 Mio. ermittelt.
14.4 Projektstand Sommer 2021
STS-Beschluss
Auftrag zur
Detailplanung
In weiterer Folge wurde ein Konzept für die Erweiterung des Standortes
der BFI entwickelt. Wesentlicher Teil des Konzepts war eine durch den
Branddirektor erstellte Bedarfsbegründung.
Im Juli 2021 beschloss der Stadtsenat, die IIG KG mit der Detailplanung
der Erweiterung, unter Einbindung der BFI und der zuständigen
Ausschüsse und Gremien, zu beauftragen. Die MA IV wurde zudem mit
der Planung der budgetären Bedeckung und das Amt Berufsfeuerwehr
mit den entsprechenden Mittelanmeldungen in den jeweiligen
Haushaltsjahren beauftragt.
Planungsstand
Die zu diesem Zeitpunkt bestehende Planung basierte auf der ursprünglichen Variante 3, unterschied sich jedoch abseits der Fahrzeughalle
wesentlich in der Situierung der weiteren Räumlichkeiten, die nun nicht
mehr vertikal unter- und oberhalb der neuen Fahrzeughalle angeordnet
waren, sondern als Zubau an das Bestandsgebäude am westlichen
Ende vorgesehen wurden. Diese Planung entsprach im Wesentlichen
dem schließlich realisierten Projekt.
Kostenschätzung
Auf Basis des Planungsstandes wurden die geschätzten planungswirksamen Kosten inkl. Einrichtung mit € 5.600,000,00 bei einer Schätzgenauigkeit von +/- 20 % ermittelt.
Die Kosten für optional zu schaffende Regenerationsflächen am Bestandsdach östlich der Fitnesshalle wurden mit zusätzlich netto rd.
€ 170.000,00 ermittelt.
Gemäß GR-Beschluss vom 18.07.2019 ist im Rahmen von Großprojekten jeglicher Art, für die städtische Finanzmittel in Höhe von mind.
€ 5.000.000,00 eingesetzt werden, eine erweiterte begleitende Kontrolle
einzusetzen. Die im städtischen Budget für die Jahre 2022 und 2023
berücksichtigten Mittel wurden mit zusätzlich rd. € 200.000,00 angenommen.
Terminplanung
Hinsichtlich des Planungszeitraumes war der Abschluss der Projektentwicklung für Herbst 2021 und die Einreichung bis Herbst 2022 vorgesehen. Der Baubeginn war zu diesem Zeitpunkt für Juni 2023 und die
Fertigstellung für Herbst 2024 angedacht.
14.4.1 Bedarfsbegründung
Begründung der
Konzeptplanung auf
Basis der Anforderungen
Die Bedarfsbegründung bildete die Grundlage für die Notwendigkeit des
Baus einer neuen Fahrzeughalle sowie die Erweiterung des Bestandsgebäudes. Das zugehörige Schriftstück des Branddirektors ist gemäß
Projektbericht der IIG KG mit 10.03.2021 datiert.
In der Verschriftlichung der Bedarfsbegründung wurde in Abhängigkeit
zum Bauteil bzw. Geschoß auf das geplante Raumkonzept Bezug
genommen und dieses begründet. Das heißt, es wurde auf eine bereits
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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