Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.14
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Ergänzend führte der Stadtrechnungshof an, dass bei der Finanzposition 1.592300 Dotierung von Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen der kontierte Aufwand um € 1.342.989,70 höher war als
der Voranschlagswert.
Der Stadtrechnungshof konstatierte beim SN Abschreibungen ebenfalls eine budgetäre Überschreitung von € 1.321.149,98 (11,05 %) im
Ergebnishaushalt.
Entsprechend den Anordnungen der Haushaltssatzung 2023 waren
die nach den Bestimmungen der VRV 2015 zu tätigenden Abschlussbuchungen, wie die Dotierung und Auflösung von Rückstellungen,
planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen ohne Rücksicht
auf die Mittelverwendungsansätze im Ergebnishaushalt anzuordnen.
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck genehmigte in der Sitzung vom
30.04.2024 die im Rahmen der Erstellung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2023 getätigten Abschlussbuchungen,
insbesondere Abschreibungen und Rückstellungen für Abfertigungen.
Überschreitungen der
Voranschlagswerte bei
einzelnen
Deckungsklassen (DK)
Im Haushaltsjahr 2023 hatten sechs städtische Dienststellen ihre
Deckungsklassen nicht eingehalten. In einem Fall betrug die Abweichung bis zum fünffachen des präliminierten Budgetwertes. Im Detail
erkannte der Stadtrechnungshof, dass der Grund für diese vorstehenden Überschreitungen teilweise aufgrund nachstehender
Sachkonten 1.690000 Abschreibung von Forderungen (Schadensfälle) und 1.683000 Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen und
immateriellen Vermögenswerten beruhte.
Beispielhaft führte der Stadtrechnungshof die Deckungsklasse des
Amtes für Rechnungswesen der MA IV an. Im Vergleich zum
Voranschlag 2023 hat die anordnungsberechtigte Fachdienststelle
Aufwendungen iHv mehr als € 9.263,00 verbucht. Die maßgeblichen
Überschreitungen der Präliminarien waren in den Kontenunterklassen
65 Zinsen und Geldverkehrsspesen iHv € 38.630,90 und beim
Sachkonto 1.690000 Abschreibungen von Forderungen (Schadensfälle) der Klasse 69 Schadensfälle, Wertberichtigungen iHv
€ 20.746,77 festzustellen.
Der Stadtrechnungshof verwies erneut auf die Bestimmungen der
VRV 2015, in der festgehalten wurde, dass Aufwendungen aus der
Wertberechtigung und Abschreibung von Forderungen (1.690000
Abschreibung von Forderungen [Schadensfälle]) jedenfalls zu
veranschlagen waren.
Die Fachdienststelle teilte hierzu mit, dass diese Abschreibungsbuchungen erstmalig im Jahr 2023 durchgeführt wurden, und aus
diesem Grunde nicht budgetiert waren. Nach Rücksprache mit dem
Finanzdirektor wurde dem Stadtsenat ein diesbezüglicher Amtsbericht
über die selbstständigen Abschreibungen offener Forderungen des
Jahres 2023 iHv € 23.708,01 bestehend aus Mahngebühren,
Rückläuferspesen und offenen Forderungen aus Amtshilfeersuchen
vorgelegt. Diesen Bericht hatte der StS in seiner Sitzung vom
03.04.2024 zur Kenntnis genommen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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