Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.21
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EHH 2023 - Verwaltungs- u. Betriebsaufwand (MVAG 2222)
[€]
RA
VA
Abweichung
2023
2023
absolut
Energiebezüge
105.288,55
115.300,00
-10.011,45
-8,68%
Sonst. Transporte
629.819,06
559.400,00
70.419,06
12,59%
Postdienste
571.188,31
573.500,00
-2.311,69
-0,40%
Telekommunikationsdienste
301.651,11
300.400,00
1.251,11
0,42%
Rechts- u. Beratungsaufwand
328.172,67
393.100,00
-64.927,33
-16,52%
Versicherungen
437.093,46
529.000,00
-91.906,54
-17,37%
2.373.213,16
2.470.700,00
-97.486,84
-3,95%
Aufwendungen
Gesamt
in %
Im Vergleich zum VA 2023 war beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand ein Minderaufwand iHv € -97.486,84 (-3,95 %) festzustellen.
Diese Entwicklung war überwiegend auf Minderaufwendungen bei den
Energiebezügen (€ -10.011,45), beim Rechts- und Beratungsaufwand
(€ -64.927,33) und bei den Versicherungsleistungen (€ -91.906,54)
zurückzuführen. Die Position Sonstige Transporte wies gegenüber
dem Voranschlagswert einen Mehraufwand von € 70.419,06
(12,59 %) aus.
Leasing- u. Mietaufwand Der
Leasingund
Mietaufwand
iHv
€ 21.747.139,32
(MVAG 2223)
(Vj. € 19.648.006,96) hatte im Finanzjahr 2023 einen Anteil am
Sachaufwand ohne Transferaufwand von 19,30 % und verteilte sich
wie folgt auf die nachfolgenden Einzelpositionen:
EHH 2023 - Leasing- und Mietaufwand (MVAG 2223)
[€]
RA
VA
Abweichung
2023
2023
absolut
in %
21.722.077,19
21.732.300,00
-10.222,81
-0,05%
25.062,13
91.100,00
-66.037,87
-72,49%
21.747.139,32
21.823.400,00
-76.260,68
-0,35%
Aufwendungen
Miet- u. Pachtaufwand
Operating Leasing
Gesamt
Der Miet- und Pachtaufwand iHv € 21.722.077,19 beinhaltete Mietund Betriebskosten beispielsweise für Volksschulen € 4.564.733,75,
für Mittelschulen € 2.721.624,48, für Kindergärten € 2.046.036,88, für
Amtsgebäude € 2.016.182,52 oder für die Stadtbibliothek
€ 1.090.226,90.
Im Haushaltsjahr 2023 betrugen die Aufwendungen für das Operating
Leasing € 25.062,13 und waren im Leasingspiegel, als verpflichtende
Anlage dem Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 (Anlage 6i)
beigefügt, ausgewiesen. Hierbei konstatierte der Stadtrechnungshof,
dass der betreffende Ausweis gegenüber dem Sachkonto um € 5,86
differierte. Auf Nachfrage des Stadtrechnungshofes teilte die
zuständige Fachdienststelle mit, dass die Nachweise im Allgemeinen
auf den Finanzierungshaushalt zurückgreifen. Im Mai 2024 wurde
allerdings eine Korrekturbuchung (Kreditorengutschrift) iHv € 5,86
vorgenommen. Diese wurde nicht ausgeglichen und war somit auch
nicht im Finanzierungshaushalt enthalten.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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