Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.25
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Transfers an Länder,
Landesfonds und
-kammern
Die betreffenden Transferleistungen an Länder, Landesfonds u.
Landeskammern betrugen im Jahr 2023 insgesamt € 114.818.751,91
(Vj. € 111.301.014,61).
Die Transfers betrafen v.a. Zuwendungen im Rahmen der Allgemeinen
öffentlichen Wohlfahrt, bspw. für Maßnahmen der allgemeinen
Sozialhilfe
(€ 24.944.206,22)
oder
der
Behindertenhilfe
(€ 18.428.820,00) sowie Zuschüsse an den Tiroler Gesundheitsfonds
(€ 38.879.772,39) und die Landesumlage (€ 17.233.123,62).
Auf dem Ansatz 411000 Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe
wurden Minderaufwendungen in Gesamthöhe von € -3.499.493,78
(-12,30 %) im Vergleich zu den präliminierten Voranschlagswerten
verbucht. So wurden im Finanzjahr 2023 für die hoheitliche
Mindestsicherung ein kumulierter Betrag von € 8.869.040,00 (Vj.
€ 6.687.529,00), für die privatrechtliche Mindestsicherung (Wohn- u.
Pflegeheime) eine Summe von € 12.934.034,00 (Vj. € 14.852.835,00),
für die mobile Pflege und Betreuung Finanzmittel von € 2.366.524,00
(Vj. € 3.091.404,00) aufgewendet. Des Weiteren wurde über diesen
Ansatz auch der Beitragsanteil der Stadtgemeinde Innsbruck für
Leistungen nach dem Tiroler Grundversorgungsgesetz kontiert. Im
Jahr 2023 wurde ein gemäß vorliegender Endabrechnung
festgestellter Gemeindebeitrag iHv € 771.504,00 (Vj. € 746.318,00)
verrechnet. Überdies wurde im Jahr 2023 über den betreffenden
Fonds der auf die Stadtgemeinde Innsbruck entfallende Anteil (35 %)
der Betriebskosten iHv € 3.104,22 (Vj. € 2.044,00) für die Winternotschlafstelle Richard-Berger-Straße 10 verbucht.
Im Bereich Maßnahmen der Behindertenhilfe (UA 413000) fielen
ebenfalls Minderaufwendungen iHv € -56.780,00 (-0,31 %) an. Der
städtische Beitragsanteil für das Jahr 2023 wurde gemäß Bescheid
vom 28.03.2023 mit € 18.485.600,00 (Vj. € 15.816.000,00)
festgesetzt. Für das vorangegangene Abrechnungsjahr errechnete
sich ein Guthaben iHv € 56.780,00.
Die Stadt Innsbruck hat im Finanzjahr 2023 über den Ansatz 439000
Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der Gruppe Soziale
Wohlfahrt und Wohnbauförderung Aufwendungen für Erziehungshilfen
und Pflegeelterngelder/Vergütungen nach dem Tiroler Kinder- und
Jugendhilfegesetz iHv € 5.084.400,00 (Vj. € 3.470.800,00) sowie
einen endabgerechneten Gemeindebeitrag von € 2.614.433,00
(Vj. € 2.396.338,00) für das Jahr 2022 verbucht.
Über den Ansatz 590000 Krankenanstaltenfonds leistete die Stadt
Innsbruck entsprechend ihrer Finanzkraft nach dem Tiroler Mindestsicherungsgesetz für das Finanzjahr 2023 einen Jahresbeitrag iHv
€ 38.879.772,39 (Vj. € 37.160.791,56). Dieser Beitrag zur Finanzierung von Krankenanstalten in Tirol erhöhte sich gegenüber dem
Vorjahr um € 1.718.980,83 bzw. um 4,63 %. Im Vergleich zum
Voranschlag 2023 wurde jedoch eine Budgeteinsparung von
€ 616.127,61 bzw. -1,56 % erzielt.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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