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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.29

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Noch vor der vertikalen Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben, der länderweisen Verteilung der Länder- und Gemeindeertragsanteile sowie der gemeindeweisen Verteilung der Gemeindeertragsanteile sind verschiedene, gesetzlich definierte Vorwegabzüge
(Dotierung Familienlastenausgleichsfonds und Katastrophenfonds,
Finanzierung Gesundheits- und Sozialbereich sowie Krankenanstalten
u.a.m.) vorgenommen worden. Von den länderweise errechneten
Beträgen waren insgesamt 12,8 % auszuscheiden und den Ländern
(Wien als Land) zu überweisen. Diese Mittel waren (außer in Wien) für
die Gewährung von Bedarfszuweisungen an Gemeinden und
Gemeindeverbände bestimmt.
Die restlichen Anteile waren als Gemeindeertragsanteile an den
gemeinschaftlichen Bundesabgaben an die Länder zu überweisen und
von diesen (außer in Wien) an die einzelnen Gemeinden aufzuteilen.
Infolge des durch das FAG 2017 installierten Verteilungsvorganges
erhielt die Stadt Innsbruck für das Finanzjahr 2023 im Vergleich zum
Vorjahr nachstehende Erträge aus Ertragsanteilen:
Ergebnisrechnung
Erträge aus Ertragsanteilen
[€]
Ertragsanteile

ERA 2023

ERA 2022

Differenz

in %

Spielbankabgabe

1.239.036,00

1.074.181,00

164.855,00

15,3%

AusgleichsVorausanteil

29.352.271,20

26.036.122,67

3.316.148,53

12,7%

Kopfquote

206.226.484,33 218.434.335,00

-12.207.850,67

-5,6%

SUMME

236.817.791,53 245.544.638,67

-8.726.847,14

-3,5%

Spielbankabgabe

Der Reinertrag der Spielbankabgabe war auf den Bund, auf die Länder
(Wien als Land) und auf die Gemeinden aufzuteilen. Die Aufteilung auf
die Länder und Gemeinden hat hierbei nach dem örtlichen Aufkommen
zu erfolgen, wobei nach den Bestimmungen des FAG 2017 die
Aufteilung des Gemeindeanteiles an der Spielbankabgabe
ausschließlich auf jene Gemeinden zu beschränken war, in denen eine
Spielbank betrieben wurde. Im Rechnungsabschlussentwurf 2023 sind
von der Stadt Innsbruck diesbezüglich Erträge in Höhe von rd.
€ 1,2 Mio. ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr waren aus diesem
Titel Mehreinnahmen in der Höhe von rd. € 164,9 Tsd. oder 12,7 % zu
verbuchen.

Vorausanteile zum
Ausgleich für
Mindereinnahmen aus
der Abflachung des
abgestuften
Bevölkerungsschlüssels

Die Vorausanteile zum Ausgleich für Mindereinnahmen aus der
Abflachung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels sind auf die
seinerzeitige Umwandlung von Bedarfszuweisungen gemäß
FAG 2005 in Ertragsanteile zurückzuführen und erhalten jene
Gemeinden, die aus der im Jahr 2011 erfolgten Umstellung Verluste
erleiden. Wie obiger Tabelle zu entnehmen ist, konnte die Stadt
Innsbruck aus diesem Titel Einnahmen in Höhe von rd. € 29,4 Mio.
verbuchen. Somit erhöhten sich die Erträge gegenüber dem Vorjahr
um insgesamt rd. € 3,3 Mio. oder 12,7 %.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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