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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.31

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Bedarfszuweisungen
bestimmt waren.
GemeindeBedarfszuweisungsmittel

an

Gemeinden

und

Gemeindeverbände

Aus diesem Titel sind im Rechnungsabschlussentwurf 2023 auf der
eigens hierfür eingerichteten Kontengruppe 871 – Kapitaltransfers aus
Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel des UA 940 – Bedarfszuweisungen Einnahmen in Höhe von gesamt € 10,8 Mio. verbucht
worden. Sämtliche der Stadt Innsbruck zugesprochenen GemeindeBedarfszuweisungsmittel sind zur Finanzierung verschiedener
Vorhaben und Anschaffungen verwendet worden.
Des Weiteren wurde die Stadt Innsbruck mit Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln des Landes Tirol im Zusammenhang mit der
Sanierung der Auferstehungskirche im Stadtteil Reichenau
(€ 240.000,00), der Sanierung von Räumlichkeiten für kulturelle
Zwecke (€ 100.000,00), der Strukturqualität Kinderbetreuung
(€ 74.066,00) und dem Schul- und Kindergartenbau (€ 727.521,00)
finanziell unterstützt.

COVID-19Sonderförderung 2.0

Darüber hinaus hat das Land Tirol der Stadt Innsbruck für das Jahr
2023 Bedarfszuweisungen mit der Bezeichnung „COVID-19Sonderförderung 2.0“ in Höhe von € 360,0 Tsd. ausgezahlt und sind
diese Mittel im betreffenden Jahr für den Bau des Sportbereiches
Zimmerwiese in Igls eingesetzt worden.
4.3.5 Einnahmenquerschnitt

Erträge aus eigenen
Abgaben, Gebühren
und Ertragsanteilen

Die Summe der im ERA 2023 ausgewiesenen Erträge aus eigenen
Abgaben und Gebühren sowie aus Ertragsanteilen belief sich auf
insgesamt rd. € 380,9 Mio. und hat sich gegenüber dem EVA 2023 um
rd. € 13,1 Mio. bzw. rd. 3,3 % verringert.
Im Vergleich zu den Vorschreibungen des Vorjahres war eine
Steigerung der in Rede stehenden Erträge um rd. € 2,8 Mio. oder
rd. 0,7 % zu verzeichnen.

Einnahmenverhältnis

Das Verhältnis der Beiträge aus Ertragsanteilen zu den Erträgen aus
eigenen Abgaben und Gebühren hat sich im Prüfungsjahr 2023
gerundet auf 62,2 % zu 37,8 % belaufen. Auf das Vorjahr Bezug
nehmend betrug die Relation 64,9 % zu 35,1 %.
Abschließend hielt der Stadtrechnungshof fest, dass die im Jahr 2023
ausgewiesenen Erträge aus eigenen Abgaben und Gebühren (MVAG
2111 und 2113) sowie aus Ertragsanteilen (MVAG 2112) rd. 76,62 %
der im ERA 2023 ausgewiesenen finanzwirksamen Personal-, Sach-,
Transfer- und Finanzaufwände (MVAG 22) der Stadt Innsbruck von
rd. € 497,2 Mio. abdecken. Die nicht durch Erträge aus eigenen
Abgaben und Benützungsgebühren sowie durch Erträge aus
Ertragsanteilen gedeckten Aufwendungen des ERA 2023 beliefen sich
auf rd. € 116,3 Mio.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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