Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.34
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40.000 m². Der Bedarf vorerwähnter Grundstücke war seinerzeit auf
das bereits begonnene Entwicklungsprojekt „Hötting West – Harterhof“
zurückzuführen. Auf einem Teil der kaufgegenständlichen
Grundstücksflächen strebt die Stadt Innsbruck u.a. die Errichtung eines
Sport- bzw. Fußballplatzes an.
Zur Verwirklichung dieses Vorhabens ist die MA IV beauftragt worden,
im Jahr 2023 entsprechend finanziell vorzusorgen. Aufgrund des
positiven Jahresergebnisses des Finanzjahres 2022 hat der GR in
seiner Sitzung vom 25.04.2023 der Bildung einer zweckgebundenen
HH-Rücklage mit der Bezeichnung „Rücklage Sportplatz Kranebitten“
in Höhe von € 8.180.000,00 zugestimmt.
Im Jahr 2023 hat der GR in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 14.12.
letztlich dem Abschluss des Kaufes vorerwähnter Grundstücke
befürwortet. Die Stadt Innsbruck hat den vereinbarten Kaufpreis am
27.12.2023 an ein öffentliches Notariat überwiesen. Der Rücklage ist
somit der Gesamtbetrag entnommen und diese damit aufgelöst
worden.
Erneuerungsrücklage
Die „Erneuerungsrücklage“ war ursprünglich zur Erneuerung von Vermögensgegenständen
anzulegen,
die
einer
natürlichen
Wertminderung unterliegen. Im Wirtschaftsjahr 2020 ist dieser
zweckgebundenen HH-Rücklage letztmalig ein Betrag von gesamt
€ 497,57 zugeführt worden. Infolgedessen belief sich der Stand dieser
zweckgebundenen
Haushaltsrücklage
zum
31.12.2020
auf
€ 1.967.581,31.
Wie im Vorjahr ist auch im Finanzjahr 2023 dieser zweckgebundenen
HH-Rücklage kein Betrag zugeführt worden, eine Entnahme im geprüften Geschäftsjahr ist ebenfalls nicht erfolgt. Die „Erneuerungsrücklage“
blieb daher unverändert und hat sich zum 31.12.2023 auf
€ 1.967.581,31 belaufen.
Universitätsrücklage
Die mit GR-Beschluss vom 27.02.2003 dotierte HH-Rücklage für
universitäre Zwecke war ursprünglich für die Bedeckung der geplanten
Investitionszuschüsse für die Einrichtung des Akademieinstitutes für
Quantenoptik und Quanteninformation sowie für die Errichtung der
„Universitätsbibliothek-neu“) an die Leopold-Franzens-Universität
(LFU) Innsbruck gebildet worden.
In weiterer Folge hat der GR in seiner Sitzung am 09.12.2010
einstimmig den Beschluss gefasst, der noch bestehenden
„Universitätsrücklage“ (beginnend mit dem Jahr 2010) einen Betrag in
der Höhe von jährlich € 400.000,00 zuzuführen. Die Verwendung
dieser Rücklagenzuführung war zweckgebunden und für Baukostenzuschüsse im Zusammenhang mit Infrastrukturausgaben der
Innsbrucker Universitäten (LFU und Medizinische Universität
Innsbruck) vorgesehen.
In Abänderung des zuvor erwähnten GR-Beschlusses hat der GR am
13.12.2018 beschlossen, ab dem Haushaltsjahr 2019 der bestehenden
Universitätsrücklage für Infrastrukturmaßnahmen, für sonstige
universitäre Zwecke und auf die Dauer der Mitgliedschaft für die
Organisation/Teilnahme/Abwicklung der „EUniverCities“ jährliche
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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