Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.36
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Für Pensionen, Ruhegenüsse und Ruhegelder sowie Ehrengaben
(verbucht in der Kontoklasse 7) waren insgesamt € 34,99 Mio. veranschlagt. Tatsächlich mussten hierfür im Jahr 2023 € 37,20 Mio. aufgewendet werden; der Intensitätsgrad errechnet sich hier mit 6,98 %.
Für Funktionsgebühren (Bezüge der politischen Mandatare, ebenfalls
in der Kontoklasse 7) waren im Ergebnishaushalt € 2,80 Mio. vorgesehen. Laut Rechnungsabschlussentwurf musste hierfür im Jahr 2023
ein Aufwand von € 2,59 Mio. (€ 2,73 Mio. im Jahr 2022) getätigt
werden. Der Anteil der Funktionsgebühren an den Gesamtausgaben
betrug 0,49 % im Jahr 2023.
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses wies somit finanzierungswirksame Personalaufwendungen im weiteren Sinne (inkl. Kontoklasse
5 und 7) von rd. € 155,65 Mio. aus. Aktivbezüge und Ruhebezüge
zusammen (also ohne gewählte Organe) belaufen sich dabei auf
€ 153,06 Mio. oder 28,70 % der Gesamtaufwendungen. Unter
Berücksichtigung jener im Jahr 2023 auf dem Personalsektor erfolgten
Rückflüsse in Höhe von insgesamt € 18,53 Mio., wie Rückersätze für
die Überlassung Bediensteter an Dritte, Überweisungsrenten,
Einnahmen aus Sachbezugsleistungen, diverse Beiträge des Landes
zum Personalaufwand u.a.m., reduzierte sich der oa. Wert auf € 134,53
Mio. oder 25,23 % der Gesamtaufwendungen.
4.5.1 Dienstpostenplan
Grundlage
Der Dienstpostenplan bildet nach § 54 Abs. 6 IStR einen Bestandteil
des Haushaltsplanes. Der Dienstpostenplan 2023 wurde vom
Gemeinderat im Rahmen der Budgetsitzung am 16.12.2021 beschlossen.
Für das Jahr 2023 waren einschließlich aller Zuweisungen 1.784
Planposten vorgesehen. Im Vergleich zum Jahr 2022 (1.752 Planposten) bedeutet dies eine Aufstockung um 32 Planstellen (plus 1,83
%). Im 5-Jahresvergleich ergibt sich eine Ausweitung um insgesamt
196 Dienstposten oder 13,13 % der Planstellen.
Die nicht-ganzjährigen Beschäftigungsverhältnisse sind im Dienstpostenplan nicht umfasst. Dies betrifft u.a. Lehrlinge und Verwaltungspraktikanten. Ferner werden auch Dienstnehmer in der sog.
Ruhephase der Altersteilzeit nicht mehr mit einem Dienstposten
hinterlegt.
Nachweis Jahresende
–
Empfehlung
Gemäß § 71 Abs. 4 lit. c IStR ist in der Rechnungslegung ein Nachweis
zu erbringen, in dem die Anzahl der am 31. Dezember des Finanzjahres ständig beschäftigten Dienstnehmer den im Dienstpostenplan
und Stellenplan vorgesehenen Dienstposten und Stellen gegenübergestellt wird.
Dieser zeigte einen Wert beim genehmigten Dienstpostenplan von
1.784 gem. Voranschlag und 1.856 Dienstposten am 31.12.2023. Die
Anzahl der Dienstposten wurde mit dem Beschluss des Gemeinderates vom 13.07.2023 auf 1.856 erhöht. Gegenüber dem Budgetwert
von 1.784 bedeutet dies eine Erhöhung von 72 Dienstposten.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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