Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.38
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Teilzeitkräfte
In Summe waren von den insgesamt 1.927 Köpfen 647 Personen in
Teilzeit beschäftigt. Dies entspricht einem Anteil von 33,58% der
Gesamtbelegschaft. Der Großteil war hierbei mit einem Anteil von
82,69 % (535 Bedienstete) weiblich und überragte den Anteil der
teilzeitbeschäftigten Männer von 17,31 % (112 Dienstnehmer). Die
insgesamt 647 Personen in Teilzeitbeschäftigung zum 31.12.2023
ergeben rechnerisch – aufgrund ihres unterschiedlichen Beschäftigungsausmaßes – 382,86 Vollzeitstellen.
4.5.3 Aufwand für aktive Bedienstete
Allgemeines
Für Löhne, Gehälter, Nebengebühren und Sonderzahlungen
einschließlich Lohnnebenkosten der pragmatisierten, Vertrags- und
sonstigen Bediensteten mussten im Jahr 2023 € 115,90 Mio.
aufgewendet werden.
Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2022 waren im Jahr 2023
Mehrausgaben in Höhe von € 11,36 Mio. (plus 10,87 %) zu tätigen.
Ursachen für die Steigerung gegenüber dem Vorjahr waren im
Wesentlichen die Vorrückungen und Überstellungen einzelner
Bediensteter und die im Jahr 2023 allen Bediensteten gewährte
Valorisierung der Gehälter. Der Stadtsenat beschloss in seiner Sitzung
vom 15.12.2022 (I 18543/2022/PA) die Gehaltsanpassung der
städtischen Bediensteten und Pensionisten analog der Regelung für
Landes- und Gemeindebedienstete zum 01.01.2023 vorzunehmen. Ab
1. Jänner wurden alle zu valorisierenden Ansätze um 7,32 %
(mindestens jedoch um € 170,00) erhöht. Zudem wurde die
Verwaltungsdienstzulage um den Sockelbetrag von € 25,00
angehoben. Im Entlohnungsschemata ohne Verwaltungsdienstzulage
wurde der Sockelbetrag von € 25,00 im Gehaltsansatz nach der
Valorisierung zusätzlich aufgenommen.
Eine Besonderheit bildete im Jahr 2022 und 2023 die Teuerungsprämie. In seiner Sitzung vom 14.12.2023 beschloss der Gemeinderat
allen Bediensteten der Landeshauptstadt Innsbruck, welche am
30.11.2023 im aktiven Dienststand waren, eine einmalige Teuerungsprämie in Höhe von € 300,00 zu gewähren. In der Auswertung der
Lohnartensummierung ergab dies € 567.900,00 für das Jahr 2023.
Sonstige
Personalausgaben
Die Stadt Innsbruck hat jährlich den Zuschussbedarf aus der
Konstruktion des Gestellungsbetriebes, welcher im Jahr 1994 im Zuge
der Gründung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) und
der in diesem Zusammenhang erfolgten Zuweisung städtischer
Bediensteter als Betrieb gewerblicher Art im Rahmen der MA IV
eingerichtet worden ist, zu übernehmen. Der im Jahr 2023 für den
Gestellungsbetrieb zu deckende Zuschuss im Ergebnishaushalt betrug
€ 9,45 Mio.
Ausgleichstaxe
Nicht unmittelbar den Personalausgaben zuzuordnen, aber in einem
gewissen Konnex zu sehen, ist die Zahlung der Ausgleichstaxe nach
dem Behinderteneinstellungsgesetz, die alljährlich bei Nichterfüllung
der Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter vom Sozialministerium Service (ehemals Bundessozialamt) mittels Bescheid
vorgeschrieben wird. Die Stadt Innsbruck ist der ihr im Kalenderjahr
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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