Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.39
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2023 obliegenden Beschäftigungspflicht, wie auch schon im Vorjahr,
zur Gänze nachgekommen, so dass keine Ausgleichstaxe zu
entrichten war. Die Besetzungsquote belief sich auf 243,48 %
gegenüber 246,94 % im Vorjahr.
4.5.4 Pensionsaufwand
Grundlagen
–
Empfehlung
Analog zu den aktiven Bediensteten sind im Rechnungsabschluss in
der Anlage 4 die Anzahl der städtischen Pensionisten zum 31.12. des
abgelaufenen Wirtschaftsjahres anzugeben. Eine entsprechende
Angabe war im Entwurf des Rechnungsabschlusses jedoch nicht
gegeben.
Der Stadtrechnungshof empfahl daher, die Daten im Rechnungsabschluss aufzunehmen.
Das Amt für Personalwesen der MA I informierte den Stadtrechnungshof, dass zukünftig eine präzisere und umfassendere Darstellung der
städtischen Pensionisten gewährleistet werde.
Laut den Prüfungsunterlagen befanden sich zum Jahresende 2023
(Stand 31.12.) 668 pragmatisierte Bedienstete (einschließlich deren
Witwen und Waisen sowie Ehrengaben nach § 15 Abs. 1 bis 3 bzw.
Abs. 7 IStR) und 487 Vertragsbedienstete mit Rentenzuschüssen oder
Ruhegeldern gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften im
Ruhestand. In Summe ergab dies 1.155 Pensionisten (Vorjahr: 1.078).
Für die Pensionen, Ruhegenüsse und Ruhegelder einschließlich
Ruhebezüge und Ehrengaben nach § 15 IStR musste im Jahr 2023
(wie bereits oben erwähnt) eine Summe von brutto € 37,20 Mio.
aufgewendet werden. Dieser Betrag verringerte sich einerseits um
Rentenüberweisungen der Pensionsversicherungsanstalten im Betrag
von € 243,70 Tsd. Einen weiteren Abzugsposten bildeten andererseits
die von den pragmatisierten Bediensteten und Mandataren
einbehaltenen Pensionsbeiträge sowie die von den im Ruhestand
befindlichen Beamten gem. § 13 a Abs. 2 Pensionsgesetz 1965 bzw.
§ 29 LBG geleisteten Pensionssicherungsbeiträge, welche insgesamt
in einer Summe von € 3,11 Mio. angefallen sind. Unter Berücksichtigung jener zur teilweisen Finanzierung der Pensionslasten zur
Verfügung stehenden Mittel verblieb für das Jahr 2023 ein Nettopensionsaufwand in der Höhe von € 33,84 Mio.
Die Ruhebezüge der Pensionisten waren im Jahr 2023 (per
01. Jänner) entsprechend dem bereits erwähnten Stadtsenatsbeschluss vom 15.12.2022 (I 18543/2022/PA) analog der Regelung für
Landes- und Gemeindebedienstete zu valorisieren.
Gemäß den Bestimmungen des § 60 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes 1998 (diesbezüglich zuletzt geändert mit der 65. Landesbeamtengesetz-Novelle – LGBl. Nr. 118 vom 07.07.2021, Art. I Z 14)
gilt diese Regelung allerdings nur bis zu einem Betrag von 100 % des
Gehaltes eines öffentlich-rechtlich Bediensteten des Entlohnungsschemas Allgemeine Verwaltung der Entlohnungsklasse 16,
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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