Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.54

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2024
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Der Anfangsbestand des aktuellen Rechnungsabschlussentwurfes
betrug € 74.393.303,08 und stimmte mit dem Endbestand des
Vorjahres überein.
Endbestand liquide
Mittel

Empfehlung

Der Entwurf des Kassenabschlusses vom 31.12.2023 wies insgesamt
liquide Mittel in Höhe von € 51.816.606,88 aus. Auffallend war hier für
den Stadtrechnungshof, dass auch ein Verrechnungskonto mit einem
Stand von € 157,60 im Kassenabschluss 2023 ausgewiesen wurde.
Aus Sicht des Stadtrechnungshofes war dieses (buchhalterische)
Verrechnungskonto nicht dem Kassenabschluss zum 31.12.
zuzuordnen. Die entsprechenden Eingänge dieser Position erfolgen im
Jahr 2024.
Die restlichen Endbestände der liquiden Mittel waren für den Stadtrechnungshof mittels der zugehörigen Prüfungsunterlagen (Kassenbestandsmeldung inkl. Bargeldbestand der Stadtkasse und Kontoauszüge) nachvollziehbar.
Im Entwurf des Kassenabschlusses 2023 wurde der Stand der
Sachkonten der einzelnen liquiden Mittel ausgewiesen. Somit nach der
Bedeckung der Zahlungsmittelreserven. Aus diesem Grund wichen die
abgebildeten Sachkontostände von den tatsächlichen Kontoständen
der liquiden Mittel gem. Bankauszug teilweise ab. Ferner war im
Kassenabschluss aufgrund der Darstellung und Bedeckung der
Zahlungsmittelreserven durch mehrere liquide Mittel, der Nominalwert
der zur Bedeckung herangezogenen liquiden Mittel (teilweise) nur mit
entsprechenden Kontoauszügen zuordenbar.
Der Stadtrechnungshof strich heraus, dass es sich hierbei nach
seinem Dafürhalten um eine inadäquate Darstellung des
Kassenabschlusses handelte und empfahl hier zukünftig eine Form
des Ausweises zu wählen, der eine detaillierte Übersicht jeder
einzelnen Position (bzw. den Nominalwert) der liquiden Mittel gem.
Bankauszug nachvollziehen lässt.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Rechnungswesen der MA IV
dem Stadtrechnungshof mit, dass zukünftig darauf geachtet werde ein
einziges Sachkonto für Zahlungsmittelreserven anzulegen und somit
eine übersichtlichere Darstellung zu gewährleisten.
Die Verprobung im Rechnungsabschlussentwurf aus der Finanzierungsrechnung zeigte die Veränderung der liquiden Mittel (jedoch
inkl. dem Verrechnungskonto) in Höhe von € -22.576.696,20.

Zahlungsmittelreserven

Der Kontierungsleitfaden für Gemeinden und Gemeindeverbände lt.
VRV 2015 definiert Zahlungsmittelreserven als liquidierbare Mittel, die
für eine Verwendung in zukünftigen Finanzjahren reserviert werden.
Diese können u.a. in Form von Girokonten, Festgeldkonten oder
kurzfristigen Wertpapieren vorliegen.
Die Summe der Zahlungsmittelreserven der verpflichtenden Anlage 6b
im Rechnungsabschlussentwurf wies einen Betrag in Höhe von
€ 17.756.786,90 aus, wobei eine Zahlungsmittelreserve für ein
endfälliges Darlehen in Höhe von € 6.000.000,00 in dieser Anlage 6b
keinen Eingang fand. Die Begründung für diese Vorgangsweise wurde
von der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

53