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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.62

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Vermögenszuwachs vor Im Vergleich zum Rechnungsabschluss 2022 verzeichnet der Entwurf
Wertberichtigungen
des RA 2023 in dieser Unterklasse vor Berücksichtigung der

Wertberichtigungen einen Vermögenszuwachs in Höhe von rd.
€ 12,36 Mio. Dieser resultiert maßgeblich aus Zuwächsen in der Gruppe
Unbebaute Grundstücke – Bestand.
Bebaute Grundstücke

Im Jahr 2023 wurden der Stadt zwei Grundstücke im Wege einer
Schenkung vermacht. Der Buchwertzugang betrug € 54.300,57.
Die Einbringung des Gst. 89/1 KG 81136 Wilten in die städtische
Beteiligungsgesellschaft Tourist Center Hotelbau GmbH & Co KG führte
zu einem Abgang in Höhe von € 1.122.399,37 und einem
entsprechenden Zugang in der Klasse Aktive Finanzinstrumente/Langfristiges Finanzvermögen, Unterklasse Beteiligungen an verbundenen Unternehmen, Gruppe 081900 Beteiligungen an assoziierten
Unternehmen.
Weitere Abgänge erfolgten durch die Teilung des Gst. 342/6, KG 81121
Mühlau, und die Umbuchung von 57 m², Buchwert € 27.960,25, zur
Gruppe Grundstücke zu Straßenbauten bzw. 1.690 m², Buchwert
€ 828.996,90, zur Gruppe Unbebaute Grundstücke sowie durch die
Teilung des Gst. 342/5, KG 81121 Mühlau und die Umbuchung von
77 m², Buchwert € 10.172,75, zur Gruppe Unbebaute Grundstücke.

Unbebaute Grundstücke In der Gruppe Unbebaute Grundstücke wurden im Jahr 2023 Ab- und

Zugänge (inkl. Umbuchungen) von Grundstücks(teil)flächen verzeichnet, die in Summe zu einem Buchwertzugang in Höhe von
€ 10.604.296,94 führten.
Der maßgebliche Zugang erfolgte durch den Ankauf der sog. „Nocker
Grundstücke“ im Westen von Innsbruck mit einem Kostenpunkt von
€ 8.158.800,00.
Ein weiterer Zugang erfolgte mit dem Gst. 587 KG 81102 Amras mit
einer Fläche von 4.472 m² und einem Preis von € 1.637.200,00.
Bei den weiteren Zu- und Abgängen handelte es sich maßgeblich um
Umbuchung diverser Teilflächen aufgrund von Teilungen und
Zusammenlegungen.
Straßenbauten

Gemäß § 2 Abs. 1 Tiroler Straßengesetz ist eine Straße „eine bauliche
Anlage, die dazu bestimmt ist, dem Verkehr von Fußgängern, von
Fahrzeugen einschließlich Kraftfahrzeugen und von Tieren zu dienen.“
Zur Straße gehören u.a. sämtliche Schichten des Straßenkörpers, Radund Gehwege, Verkehrsinseln, Gräben, Böschungen, Stützmauern etc.
Die Bewertung der Grundstücke, auf denen sich die Straßen befinden,
erfolgt in der Gruppe Grundstücke zu Straßenbauten - Bestand.
Zum 31.12.2023 verzeichnete die Gruppe Straßenbauten einen Vermögenszuwachs von € 1.596.297,57 aus fünf Zugängen.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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