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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.83

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Buchungs- und
Kontierungsvorgabe
des Landes iZ mit
Bedarfszuweisungsmittel

Relativierend merkte der Stadtrechnungshof zur ÖSQ an, dass in Tirol
aufgrund von Vorgaben des Landes – im Gegensatz zu anderen
Bundesländern – die vom Land den Gemeinden gewährten
Bedarfszuweisungen (2023: € 12.559.734,30; 2022: € 16.367.306,00)
im Ergebnishaushalt das Nettoergebnis und im Finanzierungshaushalt
den Saldo 1 (operative Gebarung) in voller Höhe verbessern.
Demgegenüber werden diese als Kapitaltransfers erhaltenen Geldmittel in (einigen) anderen Bundesländern als Sonderposten (Investitionszuschüsse) in der Vermögensrechnung passiviert und über die
Nutzungsdauer des betreffenden Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Bei dieser Verbuchungsweise fließen die erhaltenen Mittel zunächst im Finanzierungshaushalt in der investiven
Gebarung ein. Die Auflösung über die Nutzungsdauer erfolgt in
weiterer Folge sodann ertragswirksam im Ergebnishaushalt.
In der Kennzahlenberechnung des KDZ ist diese Buchungs- und
Kontierungsvorgabe des Landes Tirol insofern harmonisiert, als die
Bedarfszuweisungen des Landes aus dem Geldfluss aus der
operativen Gebarung herauszurechnen waren. Somit ergab sich im
Zusammenhang mit dieser Thematik ein niedrigerer „bereinigter“
Geldfluss aus der operativen Gebarung.
Dieser Umstand wirkte sich im Übrigen auch bei weiteren in diesem
Kapitel dargestellten Kennzahlen (Verschuldungsdauer – VSD, Quote
freie Finanzspitze – FSQ und Nettoergebnisquote – NEQ) aus.

Eigenfinanzierungsquote
(EFQ)

Die Eigenfinanzierungsquote (EFQ) gibt an, in welchem Ausmaß die
Auszahlungen der operativen und der investiven Gebarung durch
Einzahlungen aus der operativen und der investiven Gebarung gedeckt
sind.
Werte unter 100 % bedeuten, dass die Finanzierung der angesprochenen Ausgaben durch Finanztransaktionen (allen voran Schuldenaufnahmen) zu erfolgen hat.
Für das Rechnungsjahr 2023 ergab sich mit einem Wert von 97,12 %
eine unter der 100 %-Marke liegende EFQ.
Im Vergleich zum Vorjahr (EFQ 2022: 108,94 %) war die Reduktion der
EFQ aufgrund des deutlich niedrigeren Saldo 1 – Geldfluss aus der
operativen Gebarung für den Stadtrechnungshof nachzuvollziehen.
Der Stadtrechnungshof erwähnte allerdings auch deutlich, dass die
Finanzierung der Auszahlungen der investiven Gebarung des Jahres
2023 durch projektbezogene Zuschüsse und Bedarfszuweisungen des
Landes sowie aus Eigenmitteln der Stadt Innsbruck erfolgte. Die im
Jahr 2023 neu beanspruchten Kreditmittel in Höhe von € 6,0 Mio.
betrafen die Nachfinanzierung eines restlichen von der Stadt Innsbruck
beim Gestellungsbetrieb beanspruchten (Direkt-)Darlehens.

Schuldendienstquote
(betreffend
Finanzschulden)
(SDQ)
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5

Die Schuldendienstquote (SDQ) sagt aus, welcher prozentuale Anteil
der Abgabeneinzahlungen (eigene Abgaben, Ertragsanteile, Gebühren) für den Schuldendienst, also Kapital- und Zinstilgung aufgewendet
werden muss.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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