Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.3

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-3-

Die genannten Kosten werden durch eine
Verpflichtungsermächtigung, beschlossen
durch den Gemeinderat am 10.10.2024 aus
dem Infrastrukturhaushalt: Fonds: 162010 Finanzstelle: 1.040110 - Berufsfeuerwehr so.Fahrzeuge (IA) bedeckt.
10.

Maglbk/87319/HC-FM/1
Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von € 35 Mio. bei der
Raiffeisen-Landesbank Tirol AG

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von KPÖ, ALI und FRITZ, 7 Stimmen; gegen FPÖ und TURSKY, 11 Stimmen):

hauptstadt Innsbruck (Darlehensnehmerin) von der Raiffeisen-Landesbank
Tirol AG (Darlehensgeberin) ein Gemeindedarlehen mit einem Darlehensbetrag in Höhe von € 35 Mio. für die Finanzierung von Investitionsprojekten
gewährt wird, zu.
3.

Die Bedeckung erfolgt über den Sammelnachweis Schuldendienst (AOB 182).
11.

Antrag des Stadtsenates vom 06.11.2024:
1.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck beschließt zur Bedeckung von Vorhaben des städtischen
Investitionshaushaltes 2024 und 2025
(laut vorliegenden Plandaten; tatsächliche Festlegung erfolgt im Rahmen der
jeweiligen Rechnungsabschlüsse) ein
Kommunaldarlehen in Höhe von
€ 35 Mio. bei der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG zu folgenden Konditionen aufzunehmen:
-

Laufzeit: 30 Jahre (bis 31.12.2054)

-

Rückzahlung: Tilgend, 55 halbjährliche Pauschalraten ab 31.12.2027;
tilgungsfrei bis inkl. 30.06.2027

-

Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ,
7 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.11.2024:
1.

Die Stadt Innsbruck spricht sich im
Rahmen des Regionalbahnprojektes Linie 5 Technik-West bis Völs für die Verbreiterung der bisher für einen eingleisigen Betrieb zu errichtenden Brücke
RW2 über die Bundesstraße B 171 um
ein weiteres Gleis als auch einen breiteren Geh- und Radweg aus. Die daraus entstehenden Mehrkosten sind
grundsätzlich durch das "Mittelfristige
Investitionsprogramm für Privatbahnen"
(10. MIP) des Bundes für die Regionalbahnlinie 5 abzudecken.

2.

Der Stadtsenat wird beauftragt, zu beraten und allenfalls zu beschließen, der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) über Herrn
Bürgermeister den Auftrag zu erteilen,
die Umsetzung gemäß Beschlusspunkt 1 durch die IVB zu erwirken.

Die Festsetzung des Fixzinssatzes
erfolgt am Tag der Auszahlung der
ersten Tranche auf Basis der an
diesem Tag um 11:00 Uhr (Frankfurt am Main) gültigen 15-jährigen
EUR ICE Swap Rate.

2.

Verzinsung: Laufend, dekursiv,
klm/360

-

Zuzählung: In zwei Tranchen
(€ 20 Mio. bis 13.12.2024,
€ 15 Mio. am 02.06.2025)

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf des Darlehensvertrages (Anlage 3), mit dem der Landes-

GR-Sitzung 14.11.2024

Maglbk/88068/FWB-ÖV/1
Straßen- und Regionalbahnkonzept Linie 5: Grundsatzbeschluss
zur Brückenverbreiterung der
RW2 über die Bundesstraße B 171
(für Zweigleisigkeit/breiterer Gehund Radweg) und zur Variante der
Möglichkeit zum zweigleisigen
Ausbau der Trasse von TechnikWest bis zur neuen Regionalbahn/Straßenbahn-Station Kranebitten

Zinssatz: Fixzinssatz, 15-jährige
EUR ICE Swap Rate zzgl. 0,29 Prozentpunkte p.a. (derzeit indikativ
2,79 % p.a.)

-

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird mit
der weiteren Abwicklung beauftragt.