Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
- S.21
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(Zu Punkt 26.)
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4
BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN DER GEBARUNG DES
REFERATES „GEMEINDEABGABEN-EINZIEHUNG“
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht des Stadtrechnungshofes über die Prüfung von Teilbereichen
der Gebarung des Referates „Gemeindeabgaben-Einziehung“ eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 31.10.2024 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der
Bericht
des
Stadtrechnungshofes
vom
22.10.2024,
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4, ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den
Akten zum Gemeinderat im Amt für Gremialwesen und Öffentlichkeitsarbeit einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz
Die Kontrollabteilung ist gemäß den Bestimmungen des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) unter anderem beauftragt,
die Gebarung der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu
prüfen.
In Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages hat die Kontrollabteilung eine Einschau des zum Prüfungszeitpunkt im Amt für Gemeindeabgaben der MA IV / Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung geführten Referates „Gemeindeabgaben – Einziehung“ vorgenommen.
Prüfungsschwerpunkte
Die Schwerpunkte der stichprobenhaft durchgeführten Prüfung sind von
der Kontrollabteilung dabei vorrangig auf
die rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der
Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen,
die Organisation der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen,
das Personalmanagement,
die dem Referat „Gemeindeabgaben – Einziehung“ zur Verfügung
stehenden IT-Anwendungen,
Prozessabläufe und Vollstreckungsvoraussetzungen,
Datenauswertungen sowie
das Risikomanagement
gelegt worden.
Gender-Hinweis
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert wurden und gleichermaßen für Frauen,
Männer sowie für alle anderen individuellen (biologischen und sozialen)
Geschlechtsidentitäten gelten.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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