Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
- S.26
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3 Organisation der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher
Geldforderungen
3.1 Historie
Historie
Beginnend im Jahr 1994, sind vom seinerzeitigen Bürgermeister
Reformschritte im Hinblick auf eine (damals) grundlegende Neugestaltung der Verwaltungsorganisation bzw. Neuorientierung des Magistrates der Stadt Innsbruck eingeleitet worden.
Im Jahr 1996 wurde die damals neue Ämterstruktur mit Wirkung 01.02.
verfügt. So sind die ehemaligen Ämter „Steuerprüfungsamt“, „Einziehungsamt“ und „Stadtsteueramt“ in Amt für Gemeindeabgaben
umbenannt und ist dieses mit zahlreichen Produktverantwortungen
ausgestattet worden.
Für die zielgerichtete Planung und Steuerung der Aufgaben sind im damaligen städtischen Amt die Referate „Verfahren“, „Vorschreibung“,
„Prüfung“ und „Einziehung“ eingerichtet worden.
Mit Wirkung August 2002 sind die drei erstgenannten Referate in
„Gemeindeabgaben - Verfahren“, „Gemeindeabgaben – Vorschreibung“, und „Gemeindeabgaben – Prüfung“ umbenannt worden. Im Jahr
2012 hat das Referat „Einziehung“ ebenfalls eine neue Bezeichnung
erhalten. Seitdem wurde es als Referat „Gemeindeabgaben – Einziehung“ geführt.
Zum Prüfungszeitpunkt befand sich das Referat „Gemeindeabgaben –
Einziehung“ in der Organisationsstruktur des Magistrates der Stadt
Innsbruck nach wie vor als eines von vier Referaten im Amt für
Gemeindeabgaben, welches in der MA IV / Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung angesiedelt war:
3.2 Geschäftseinteilung
Aufgaben des Referates In Absprache mit dem Leiter des Amtes für Gemeindeabgaben hat die
„Gemeindeabgaben –
Kontrollabteilung die in der MGO – Besonderer Teil dem gegenständEinziehung“
lichen Amt zugewiesenen, taxativ aufgezählten Aufgaben dem Referat
„Gemeindeabgaben – Einziehung“ zugeordnet:
Referat Gemeindeabgaben - Einziehung:
Zwangsweise Einhebung und Vollzug (VStV-Anträge auf Ersatzfreiheitsstrafen) von öffentlich-rechtlichen Forderungen der Landeshauptstadt Innsbruck mit Ausnahme der dem Amt für Präsidial- und Rechtsangelegenheiten obliegenden zwangsweisen Begründung von Pfandrechten (die Abschreibung obliegt den vorschreibenden Fachdienststellen) sowie Einhebung von privatrechtlichen Forderungen (Inkasso)
der Landeshauptstadt Innsbruck.
Der „Vollzug (VStV-Anträge auf Ersatzfreiheitsstrafen)“ sowie die „Einhebung von privatrechtlichen Forderungen (Inkasso) der Landeshauptstadt Innsbruck“ sind dem Referat „Gemeindeabgaben – Einziehung“
(erst) mit Datum 03.05.2022 formell zugewiesen worden.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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