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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.70

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Die angeführten Beispiele würden demnach aufzeigen, wie wichtig die
anstehenden, aber noch von der Entscheidung der Magistratsdirektion
abhängige Risikoevaluierung 2024 ist, um die bereits erfassten Risiken
anhand von Vorschlägen des Referates „Verantwortlichkeit und
Integrität / Corporate Governance“ als beratende/koordinierende Stelle
mit qualitätsverbessernden Anpassungen zu aktualisieren.
Neubewertung Risiken – Die Kontrollabteilung hat dem Referat „Gemeindeabgaben – EinzieEmpfehlung
hung“ daher empfohlen, zeitnah zu (über-)prüfen, ob die bisher

dokumentierten potenziellen Risiken für diese Dienststelle ausreichend
sind. In jedem Fall waren jedoch ehestmöglich angemessene Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung der bestehenden Risiken in
die Wege zu leiten. Letztlich wurde angeregt, sämtliche spezifische
Risiken spätestens im Zuge der nächsten Risikoevaluierung präzise zu
identifizieren und gewissenhaft zu bewerten.
Dazu hat das Amt für Gemeindeabgaben ausgeführt, dass die Risikoevaluierung bereits gestartet wurde und demnächst abgeschlossen
werde.
10 Schlussbemerkungen
Konsequente
Einsetzung der
Vollstreckungsmittel

Wie die stichprobenhaft geprüften Verfahren gezeigt haben, sind die
dem Referat „Gemeindeabgaben – Einziehung“ zur Verfügung stehenden, im Bericht beschriebenen Vollstreckungsmittel vielfach nicht
konsequent eingesetzt bzw. die rechtlichen Möglichkeiten nicht zur
Gänze ausgeschöpft worden. So fanden bspw. im Betrachtungszeitraum der Kontrollabteilung, von einzelnen Pfändungen von Kraftfahrzeugen abgesehen, keine Pfändungen von vermögenswerten Gegenständen statt. Auch erfolgte in diesem Zeitraum keine Verwertung
gepfändeter Gegenstände.

Einhaltung
von Prozessabläufen

Zudem hat die Prüfung der Prozessabläufe ergeben, dass die
rechtlichen Rahmenbedingungen mehrfach nicht eingehalten worden
sind. Zum Teil waren die festgestellten Abweichungen darin begründet,
dass bereits die verwendeten Dokumentenvorlagen den gesetzlichen
Bestimmungen nicht entsprochen haben.

Standardisierter
Arbeitsablauf –
Empfehlung

Vor diesem Hintergrund hat die Kontrollabteilung dem Referat „Gemeindeabgaben – Einziehung“ empfohlen, soweit dies hinsichtlich der Vollstreckung möglich und sinnvoll erscheint einen standardisierten
Arbeitsablauf (mit eventuellen Berichtsfristen der Sachbearbeiter bei
länger andauernden Verfahren) festzulegen; Wohlwissend, dass in
einigen Fällen eine individuelle Vorgehensweise unumgänglich ist.
Laut den Ausführungen des Amtes für Gemeindeabgaben werde eine
standardisierte Vorgangsweise bzw. ein standardisierter Arbeitsablauf
im Referat „Gemeindeabgaben – Einziehung“ evaluiert.

Überarbeitung
Dokumentenvorlagen –
Empfehlung

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4

Daran anknüpfend wäre nach Ansicht der Kontrollabteilung auch eine
Überarbeitung bzw. Prüfung der Dokumentenvorlagen insbesondere
auf deren Rechtmäßigkeit hin vorzunehmen.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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