Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-12-12-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.7
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Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, KPÖ und
FRITZ, 12 Stimmen):
2.
Die Entgelte werden wie folgt vereinbart, dies jeweils pro m2 und Jahr
(10 Monate):
Zone 1: € 131,-Zone 2: € 87,-Zone 3: € 55,-Aufschlag KPZ: € 30,-Im Sinne einer Wirtschaftsförderung
wird wie in den letzten Jahren auf ein
Entgelt für die Monate Jänner und Dezember verzichtet.
23.
Beschaffung VmWare Lizenzen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 11.12.2024:
1.
Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung von VMware vSphere Enterprise
Plus Lizenzen über eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren für den Betrieb der
städtischen Virtualisierungsumgebung
mit Gesamtkosten in Höhe von
€ 117.502,08 (inklusive Steuern) zu.
2.
In Abweichung von der Vergabeorganisation bei der Stadt Innsbruck (Gemeinderatsbeschluss vom 12.07.2012)
wird die ACP IT Solutions GmbH, Eduard-Bodem-Gasse 1, 6020 Innsbruck,
gemäß dem Angebot vom 02.12.2024,
Angebotsnummer IBK/1074498, mit der
Beschaffung von VMware vSphere
Enterprise Plus Lizenzen über eine
Vertragslaufzeit von 3 Jahren für den
Betrieb der städtischen Virtualisierungsumgebung beauftragt.
3.
Der Amtsvorstand der Mag.-Abt. I, Informationstechnologie und Kommunikationstechnik wird gemäß § 42 Abs. 2
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbucker 1975 (IStR) ermächtigt, aus
Gründen der Einfachheit, Raschheit
und Zweckmäßigkeit die Bezug habenden Urkunden zu unterfertigen.
Für jeden Quadratmeter stehengelassenen Mobiliars über die Nachtstunden
werden zusätzlich 35% des Entgeltes
vorgeschrieben.
In Entsprechung des Beschlusses des
Stadtsenates vom 12.04.2023 wird
keine Reinigungspauschale (10 % des
Entgeltes) vorgeschrieben.
Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ, 3 Stimmen):
3.
Die Landeshauptstadt Innsbruck stimmt
den Konditionen im Informationsblatt
(Anlage ./1) und der Vertragsvorlage
(Anlage ./2) zu und nimmt zur Kenntnis,
dass diese Vertragsvorlage jedem Einzelfall anzupassen ist.
MagIbk/59795/IKT-V-SB/25
Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):
22.
MagIbk/90568/MD-SO/1
MagIbk/90568/MD-SO/2
Einmalige Kosten:
Bericht betreffend die Beauftragung von AnwältInnen und Sachverständigen in den Jahren 2022
und 2023 (gemäß § 29 Abs. 7 des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck {IStR})
Die Bedeckung erfolgt über den Fonds
010210 (IT und Kommunikationstechnik)
und die Finanzposition 1.728310 (Entgelte
sonstige Leistungen).
Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
GR-Sitzung 12.12.2024
€ 117.502,08
Laufende bzw. Folgekosten/Jahr:
KEINE