Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-12-12-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.57
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 37.2)
stäatmag1slrat innsbr □tk
eingelangt am
1 4. Nov. 2024
l R-A-t(1l5{ 10"l(f
Innsbruck, am 12.11.2024
Gemeinderat und Stadtsenat
Antrag
betreffend die Einführung einer bürger- und wirtschaftsfreundlichen
Parkraumbewirtschaftung
Der Gemeinderat möge beschließen:
Im Sinne eines vernünftigen Ausgleichs der Interessen der städtischen Bürger, der im
Stadtgebiet ansässigen Unternehmen wie auch jener Menschen, die als Arbeitnehmer,
Besucher und Konsumenten einen beachtlichen Anteil zum städtischen Wohlstand
beitragen, wird die Parkraumbewirtschaftung in Innsbruck mit Beginn des Jahres 2025
angepasst wie folgt:
• generell keine Parkraumbewirtschaftung im Zeitraum von 19.00 Uhr bis 09.00 Uhr
• generell keine Gebührenpflicht im Zeitraum von 12.00 bis 14.00 Uhr
• die Verlängerung der maximalen Parkdauer auf 180 Minuten in allen Kurzparkzonen
• einen Maßnahmenplan zur Schaffung von mehr Oberflächenparkplätzen, ohne dass
es dadurch zur Verengung/ Verschmälerung von Fahrbahnstreifen kommt
• Reduktion der Gebühr in Kurzparkzonen auf 0,50 Euro/ Halbe Stunde
• Vergabe von Anrainerparkkarten auch an Unternehmen für deren Mitarbeiter
Begründun g:
Parkraumbewirtschaftung im innerstädtischen Gebiet dient einerseits der Hintanhaltung
tatsächlicher Missstände, wie Dauerparken durch Studierende aus Nachbarbundesländern
bzw. dem Ausland, wie auch der Gewährleistung einer gewissen Fluktuation und dadurch
der Belebung, gerade im Innenstadtbereich, dienen.
Derzeit wird die Parkraumbewirtschaftung jedoch einerseits zur teilweisen Sanierung der
klammen Stadtfinanzen auf Kosten der Autofahrer, andererseits zur Umsetzung links-grüner
Utopien von einer (nahezu) ,,autofreien Stadt" missbraucht, dies auf Kosten des städtischen
Wirtschaftslebens und auch vieler Bürger.
Eine Stadt, die prosperieren soll, braucht jedoch gewisse Ströme an Waren, Besuchern und
Arbeitskräften. Diese können im Rahmen des ÖPNV sowie der nicht motorisierten
individuellen Fortbewegung realistisch nicht bewältigt werden. Der MIV ist für jede Stadt
grundsätzlich unerlässlich, wenngleich nicht jede Autofahrt (vor allem innerhalb des
Stadtraums) notwendig ist. Sehr wohl auf ihr Kraftfahrzeug angewiesen sind aber viele
Pendler (von deren Arbeitskraft die Stadt indirekt sehr profitiert}, viele Menschen, die zum
Einkaufen in die Stadt kommen (sofern man diese nicht nur zu den großen Einkaufszentren
1