Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025-01-23-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

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-6-

11.

MagIbk/13480/PW-STS/30

3.

Entwurf einer Verordnung, mit der
die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 16.07.2015, mit der die
Kurzparkzone für 90 Minuten neu
festgelegt wurde, geändert wird
Entwurf einer Verordnung, mit der
die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 16.07.2015, mit der die
Kurzparkzone für 180 Minuten neu
festgelegt wurde, geändert wird
Entwurf einer Verordnung, mit der
die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck über die Erhebung einer
Abgabe für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (Innsbrucker Parkabgabeverordnung IPAbgVO 2014) geändert wird
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 7 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 21.01.2025:
1.

2.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck beschließt den als Beilage A angeschlossenen Entwurf einer
Verordnung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck, mit dem
die Verordnung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck vom
16.07.2015, Zl. MagIbk/6629/PWPWV/2, in dem die Kurzparkzone für
90 Minuten neu festgelegt wurde, dahingehend geändert wird, als dass die
Wort- und Zeichenfolge des § 3 durch
Bezug habende Pläne ersetzt wird.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck beschließt den als Beilage B angeschlossenen Entwurf einer
Verordnung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck, in dem
die Verordnung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck vom
16.07.2015, Zl. MagIbk/6629/PWPWV/2, in dem die Kurzparkzone für
180 Minuten neu festgelegt wurde, dahingehend geändert wird, als dass die
Wort- und Zeichenfolge des § 3 durch
Bezug habende Pläne ersetzt wird.

GR-Sitzung 23.01.2025

12.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck beschließt den als Beilage C angeschlossenen Entwurf einer
Verordnung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck, mit dem
die Verordnung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck über die
Erhebung einer Abgabe für das Parken
von mehrspurigen Kraftfahrzeugen
(Innsbrucker Parkabgabeverordnung 2014 - IPAbgVO 2014) vom
21.11.2013, zuletzt geändert am
30.04.2024, dahingehend geändert
wird, als dass die Wort- und Zeichenfolge der Anlage I durch Bezug habende Pläne ersetzt wird.
Maglbk/69214/IM-IMB/140
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), Anmietung und Sanierung des Objektes Viaduktbogen 40 - Ing.-Etzel-Straße der Österreichischen Bundesbahnen
(gemäß § 29 Abs. 7 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 - Minderheitenvotum)

Abänderungsantrag von StRin
Mag.a Lutz:
Der erste Absatz der weiterführenden Erklärung auf Seite 2 des Antrages wird wie folgt
abgeändert:
Die IIG soll im Auftrag der Stadt Innsbruck
das Objekt Viaduktbogen 40 von den ÖBB
per 01.01.2025 anmieten und in Folge den
mit fünf Jahren befristeten Mietvertrag mit
den ÖBB jeweils nach Bedarf verlängern.
Die Anmietung soll dazu dienen NutzerInnen für die Start-UpSzene in Innsbruck
(Stichwort Test Spaces) zu unterstützen.
Auer, BSc BA MA, DI Dallaserra, Lukovic, BA MA MA, Mag.a Lutz und
DIin (FH) Payr M.Eng, alle eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ALI, 2 Stimmen; gegen FPÖ, TURSKY,
KPÖ und FRITZ, 16 Stimmen):
Vorstehender Abänderungsantrag von StRin
Mag.a Lutz und MitunterzeichnerInnen wird
angenommen.