Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025-01-23-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
- S.24
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1. Förderziel und Förderzweck
Die Stadt Innsbruck schreibt zur Förderung der Innsbrucker Kunstszene jedes Jahr einen
Wettbewerb zur Vergabe von zwei Stipendien aus. Diese Stipendien tragen die Bezeichnung
„Hilde-Zach-Kunststipendium der Landeshauptstadt Innsbruck“ mit Angabe der Jahreszahl und
„Hilde-Zach-Kunstförderstipendium der Landeshauptstadt Innsbruck“ mit Angabe der Jahreszahl.
Ziel ist die Förderung von bildenden KünstlerInnen, die dadurch die Möglichkeit erhalten sollen,
sich intensiv ihrer künstlerischen Tätigkeit widmen zu können.
2. Bezeichnung und Stipendienhöhe
Die Stipendien mit der Bezeichnung „Hilde-Zach-Kunststipendium der Landeshauptstadt
Innsbruck“, dotiert mit € 7.500.-, und das „Hilde-Zach-Kunstförderstipendium der
Landeshauptstadt Innsbruck“, dotiert mit € 3.500.-, werden jährlich nach Maßgabe der hierfür zur
Verfügung stehenden budgetären Mittel vergeben.
Die Stipendien sind nicht teilbar und werden jeweils als Einmalbetrag ausbezahlt.
3. Bewerbungsberechtigung
Bewerbungsberechtigt sind KünstlerInnen, die
•
entweder in Tirol (AT) geboren oder in Innsbruck wohnhaft sind und
•
in Innsbruck kreativ oder künstlerisch tätig sind und
•
zum Zeitpunkt der Einreichung das 18. Lebensjahr vollendet haben
Für das „Hilde-Zach-Kunstförderstipendium der Landeshauptstadt Innsbruck“ sind zudem nur
Personen bewerbungsberechtigt, die das 35. Lebensjahr bis zum Stichtag, dem 31.12. des
Vorjahres, noch nicht vollendet haben.
Die Jurymitglieder der Hilde-Zach-Kunststipendien der Landeshauptstadt Innsbruck und der
Kunstankäufe der Stadt Innsbruck sind für die Dauer ihrer Jurytätigkeit für die Stadt Innsbruck
von der Einreichung für die Hilde-Zach-Kunststipendien der Landeshauptstadt Innsbruck
ausgeschlossen.
4. Ausschreibung und Einreichung
Die Ausschreibung erfolgt im zweiten Quartal eines jeden Jahres über das amtliche
Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck – „Innsbruck Informiert“, die Website der
Landeshauptstadt Innsbruck und deren Social Media-Kanäle.
Zur Ausschreibung gelangen folgende Sparten:
•
Zeichnung/Grafik
•
Malerei
•
Bildhauerei/Installation
•
Neue Medien/Fotografie
•
Kunst am Bau/Architektur
Eine Einreichung ist auch spartenübergreifend möglich.
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