Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025-01-23-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.24

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2025-01-23-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2025
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
1. Förderziel und Förderzweck
Die Stadt Innsbruck schreibt zur Förderung der Innsbrucker Kunstszene jedes Jahr einen
Wettbewerb zur Vergabe von zwei Stipendien aus. Diese Stipendien tragen die Bezeichnung
„Hilde-Zach-Kunststipendium der Landeshauptstadt Innsbruck“ mit Angabe der Jahreszahl und
„Hilde-Zach-Kunstförderstipendium der Landeshauptstadt Innsbruck“ mit Angabe der Jahreszahl.
Ziel ist die Förderung von bildenden KünstlerInnen, die dadurch die Möglichkeit erhalten sollen,
sich intensiv ihrer künstlerischen Tätigkeit widmen zu können.
2. Bezeichnung und Stipendienhöhe
Die Stipendien mit der Bezeichnung „Hilde-Zach-Kunststipendium der Landeshauptstadt
Innsbruck“, dotiert mit € 7.500.-, und das „Hilde-Zach-Kunstförderstipendium der
Landeshauptstadt Innsbruck“, dotiert mit € 3.500.-, werden jährlich nach Maßgabe der hierfür zur
Verfügung stehenden budgetären Mittel vergeben.
Die Stipendien sind nicht teilbar und werden jeweils als Einmalbetrag ausbezahlt.
3. Bewerbungsberechtigung
Bewerbungsberechtigt sind KünstlerInnen, die


entweder in Tirol (AT) geboren oder in Innsbruck wohnhaft sind und



in Innsbruck kreativ oder künstlerisch tätig sind und



zum Zeitpunkt der Einreichung das 18. Lebensjahr vollendet haben

Für das „Hilde-Zach-Kunstförderstipendium der Landeshauptstadt Innsbruck“ sind zudem nur
Personen bewerbungsberechtigt, die das 35. Lebensjahr bis zum Stichtag, dem 31.12. des
Vorjahres, noch nicht vollendet haben.
Die Jurymitglieder der Hilde-Zach-Kunststipendien der Landeshauptstadt Innsbruck und der
Kunstankäufe der Stadt Innsbruck sind für die Dauer ihrer Jurytätigkeit für die Stadt Innsbruck
von der Einreichung für die Hilde-Zach-Kunststipendien der Landeshauptstadt Innsbruck
ausgeschlossen.
4. Ausschreibung und Einreichung
Die Ausschreibung erfolgt im zweiten Quartal eines jeden Jahres über das amtliche
Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck – „Innsbruck Informiert“, die Website der
Landeshauptstadt Innsbruck und deren Social Media-Kanäle.
Zur Ausschreibung gelangen folgende Sparten:


Zeichnung/Grafik



Malerei



Bildhauerei/Installation



Neue Medien/Fotografie



Kunst am Bau/Architektur

Eine Einreichung ist auch spartenübergreifend möglich.
Seite 2 von 5