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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025-01-23-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.27

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Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen im Widerspruch zu dieser Richtlinie, den
Bestimmungen des Innsbrucker Stadtrechtes 1975 oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften sind
wirkungslos.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinien unwirksam oder nichtig sein oder sollte sich
herausstellen, dass diese eine Regelungslücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der
Richtlinien nicht. Die unwirksame, nichtige oder fehlende Bestimmung ist durch eine solche zu
ersetzen, die wirksam ist und dem mit der unwirksamen, nichtigen oder fehlenden Bestimmung
angestrebten Zweck soweit wie möglich entspricht.
Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergabe und der Auszahlung der
gegenständlichen Stipendien wird ausdrücklich die örtliche Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichts in Innsbruck vereinbart.
Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des IPR-Gesetzes und
seiner Verweisungsnormen.
9. Datenschutz
Die freiwillig bekanntgegebenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der
„Hilde-Zach-Kunststipendien der Landeshauptstadt Innsbruck“ im Kulturamt, Herzog-FriedrichStraße 21, post.kulturamt@innsbruck.gv.at gemäß den Vergaberichtlinien verarbeitet.
Die personenbezogenen Daten werden an die Jurymitglieder weitergegeben.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung notwendig und die
Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt elektronisch. Die Richtigkeit der
angegebenen Daten wird in elektronischen Registern (zum Beispiel: Melderegister) überprüft (§
17 Abs. 2 EGovernmentGesetz).
Im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums werden die personenbezogenen Daten auf der
Website der Landeshauptstadt Innsbruck sowie im amtlichen Mitteilungsblatt der
Landeshauptstadt Innsbruck „Innsbruck informiert“ veröffentlicht.
Die Speicherdauer der personenbezogenen Daten beträgt sieben Jahre. Die
personenbezogenen Daten der BewerberInnen werden für im öffentliche Interesse liegende
Archivzwecke und für statistische Zwecke gespeichert.
Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben alle Personen das
Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung,
Datenübertragbarkeit und auf Widerspruch bei Einwilligung. Es besteht keine automatisierte
Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Diese Rechte können schriftlich und mit
Identitätsnachweis über datenschutz@innsbruck.gv.at ausgeübt werden. Für Fragen zum
Datenschutz steht der/die Datenschutzbeauftragte zur Verfügung. Weitere Informationen
befinden sich im Internet auf https://www.innsbruck.gv.at. Schließlich besteht das Recht auf
Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at).

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