Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
- S.34
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 139 -
25.
Maglbk/20005/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HA-B33, Höttinger Au, Bereich
zwischen Inn, ÖBB und Bachlechnerstraße und Ampfererstraße 60 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83/bl), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, 2. Entwurf
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Diese liegt dem Akt im Original bei. Darin
wird die Baudichte beeinsprucht und um
Änderung ersucht. Die Stellungnahme wurde im Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der
dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt und
im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte eingehend beraten. Dabei
wurde festgestellt, dass teilweise auf die
Stellungnahme eingegangen werden kann,
weshalb ein zweiter Entwurf vorgelegt wird.
Die geforderten vertraglichen Vereinbarungen liegen in ausreichend abgesicherter
Form vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
19.12.2017:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HA-B33, Höttinger Au, Bereich
zwischen Inn, ÖBB und Bachlechnerstraße
und Ampfererstraße 60 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 83/bl), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, 2. Entwurf, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft. Die Auflagefrist
wird gemäß § 66 Abs. 3 TROG 2016 auf
zwei Wochen herabgesetzt.
GR-Sitzung 22.03.2018
26.
Maglbk/21492/SP-FW-HA/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F40, Höttinger Au,
Bereich Höttinger Au 74 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F37), gemäß § 36
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F40, Höttinger Au,
Bereich Höttinger Au 74 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F37), gemäß § 36 TROG 2016, wird beschlossen.
27.
Maglbk/21545/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA-B35, Höttinger Au, Bereich Höttinger Au 74, gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HA-B35, Höttinger Au, Bereich Höttinger
Au 74, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.