Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025-01-23-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
- S.30
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in Tirol (AT) geboren oder
in Tirol (AT) wohnhaft und
in Tirol (AT) dauerhaft kreativ oder künstlerisch tätig.
Personen, die den Preis bereits erhalten haben, dürfen für eine Dauer von zehn Jahren nicht
mehr nominiert werden.
Die Jurymitglieder des Preises der Landeshauptstadt Innsbruck für künstlerisches Schaffen
und der Kunstankäufe der Stadt Innsbruck sind für die Dauer ihrer Jurytätigkeit für die Stadt
Innsbruck von der Nominierung für den Preis der Landeshauptstadt Innsbruck für
künstlerisches Schaffen ausgeschlossen.
Die Jury ist in ihrem internen Auswahlverfahren unabhängig. In einer nichtöffentlichen
Jurysitzung wird aus den neun Vorschlägen ein/e PreisträgerIn ausgewählt. Der/die
PreisträgerIn soll für sein/ihr bisheriges Schaffen bzw. Gesamtwerk ausgezeichnet und die
weitere Karriere gefördert werden.
Den Vorsitz in der Jurysitzung führt ein/e MitarbeiterIn des Kulturamtes, welche/r nicht
stimmberechtigt ist. Der/Die Vorsitzende hat vor Sitzungsbeginn auf die Befangenheitsregel
hinzuweisen: Jurymitglieder sind durch ein Naheverhältnis zu nominierten Personen befangen
(z.B. EhegattInnen, Verwandtschaftsverhältnis). Im Falle der Befangenheit hat das befangene
Jurymitglied dies dem/der Juryvorsitzenden mitzuteilen und ist in Bezug auf die betreffende
Nominierung nicht stimmberechtigt.
Die Jury ist nur dann beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind. Für die
Juryentscheidung ist ein einstimmiger Beschluss erforderlich. Können sich die Jurymitglieder
auf keine/n PreisträgerIn einigen, unterbleibt die Vergabe des Preises. Die Entscheidung der
Jury wird in einem Protokoll festgehalten. Sie ist endgültig.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Preises. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen. Die Entscheidung der Jury ist auch im Falle einer Nichtvergabe endgültig und
unanfechtbar.
Die Namen der Jurymitglieder dürfen vor Abschluss des Auswahlverfahrens nicht bekannt
gegeben werden.
5. Übergabe und Urheberecht
Die Preise werden durch die/den amtsführende/n StadträtIn in Form einer Urkunde bei einem
Festakt überreicht. Die Namen der/des PreisträgerIn werden im amtlichen Mitteilungsblatt der
Landeshauptstadt Innsbruck – „Innsbruck informiert“, auf der Website der Landeshauptstadt
Innsbruck und deren Social Media-Kanäle veröffentlicht.
Die Urheberrechte bleiben bei der/dem PreisträgerIn.
6. Sonstige Bestimmungen
Der/die PreisträgerIn hat die Stadt Innsbruck gegen sämtliche Ansprüche Dritter (materielle
und immaterielle Schäden) im Zusammenhang mit der Vergabe des Preises vollkommen
schad- und klaglos zu halten.
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