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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025-01-23-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.33

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1. Bezeichnung, Förderziel und Höhe
Die Stadt Innsbruck schreibt zur Förderung von Streetart im Stadtgebiet von Innsbruck biennal
ein Stipendium aus. Dieses Stipendium trägt die Bezeichnung „Streetart-Stipendium der
Landeshauptstadt Innsbruck“ mit Angabe der Jahreszahl. Ziel ist es, urbane Kunst im
öffentlichen Raum im Stadtgebiet von Innsbruck zu fördern und sichtbar zu machen.
Das Streetart-Stipendium ist mit € 7.000,– pro Ausschreibung dotiert und wird für die
Gestaltung eines Murals (Wandgemäldes) im Innsbrucker Stadtgebiet vergeben. Das
Stipendium ist nicht teilbar und wird in zwei Teilbeträgen ausbezahlt.
2. Bewerbungsberechtigung
Bewerbungsberechtigt sind KünstlerInnen, die zum Zeitpunkt der Einreichung jeweils




über die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, des
Vereinigten Königreichs Großbritannien oder der Schweiz verfügen oder
in einem dieser Staaten wohnhaft sind und
das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die Mitglieder der Jury für das Streetart-Stipendium der Landeshauptstadt Innsbruck sind für
die Dauer ihrer Jurytätigkeit für die Stadt Innsbruck von der Einreichung für das Stipendium
ausgeschlossen.
3. Ausschreibung und Einreichung
Die Ausschreibung erfolgt biennal über das amtliche Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt
Innsbruck – „Innsbruck informiert“, die Website der Landeshauptstadt Innsbruck und deren
Social Media-Kanäle. Die Ausschreibung wird außerdem den Kulturämtern der
österreichischen Landeshauptstädte zur Kenntnis gebracht.
Die Einreichunterlagen sind in einer in der Ausschreibung festgelegten Frist im zweiten Quartal
des jeweiligen Ausschreibungsjahres ausschließlich über das aktuelle Vergabeportal der
Landeshauptstadt Innsbruck einzureichen. Die Einreichung muss in deutscher oder englischer
Sprache verfasst sein. Einreichungen, die nicht vollständig über das Vergabeportal erfolgen,
sind ungültig und werden nicht berücksichtigt.
Folgende Unterlagen im PDF-Format in deutscher oder englischer Sprache sind für die
Einreichung zwingend notwendig:






Geburtsurkunde (Scan)
aktueller Meldezettel aus dem Jahr der Einreichung, wenn der/die BewerberIn nicht
StaatsbürgerIn eines der unter Punkt 2. genannten Länder ist
Datenblatt, welches auf der Website der Stadt Innsbruck zum Download zur
Verfügung steht, mit folgendem Inhalt:
o Personendaten
o Auflistung der künstlerischen Tätigkeiten
Aktuelles Werk-Portfolio (max. 10 DIN A4-Seiten) mit folgendem Inhalt:
o Kurzlebenslauf des Bewerbers/der Bewerberin
o Kurzbeschreibung zu den aktuellen Werken oder zum künstlerischen
Schaffen
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